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Abkochgebot in Speichersdorf - einzelne Ortsteile ausgenommen


Autor: Redaktion

Speichersdorf, Mittwoch, 28. Oktober 2026

Im Gemeindebereich Speichersdorf im Kreis Bayreuth gilt aktuell ein Abkochgebot für Trinkwasser. Grund sind Verunreinigungen im Leitungswasser.
Im Kreis Bayreuth gilt ab sofort ein Abkochgebot.


Für die Gemeinde Speichersdorf im Kreis Bayreuth ist am Mittwoch (28. Oktober 2026) ein ab sofort geltendes Abkochgebot erlassen worden. Wie das Landratsamt Bayreuth mitteilt, darf das Wasser aus der Trinkwasserversorgungsanlage der im Gemeindebereich gelegenen Ortsteile aktuell nur noch in abgekochtem Zustand als Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet werden.

Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Ausgenommen sind die Ortsteile Brüderes, Teufelhammer und Beerhof.

Abkochgebot für Speichersdorf erlassen

Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (beispielsweise zum Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (beispielsweise Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung.

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