Zusatzleistung beim Arzt: Patienten zahlen oft zuviel
Autor: Irmtraud Fenn-Nebel
Bamberg, Freitag, 26. Oktober 2018
Patienten zahlen ihrer Gesundheit zuliebe gern für Zusatzuntersuchungen. Ob sie sinnvoll sind, ist für Laien schwer einzuschätzen.
Typische Situation: Kaum hat man beim Augenarzt seine Versichertenkarte am Anmeldetresen abgegeben, da fragt die Sprechstundenhilfe schon, ob sie eine Glaukom-Untersuchung machen darf. Die soll der Früherkennung von Grünem Star dienen und kostet etwa 20 Euro. Ähnliches erleben Patientinnen beim Frauenarzt und Männer beim Urologen, wenn ihnen "IGeL" angeboten werden. Oft stehen die Betreffenden ratlos da. Sie möchten gesund sein, bleiben oder werden. Dabei könnten doch die "Individuellen Gesundheitsleistungen" helfen?
Kassenleistung vs. IGeL
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als zentralem Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens festgelegt, welche medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen müssen. Leistungen, die der G-BA als Kassenleistung ablehnt oder über die er noch keine Entscheidung getroffen hat, werden oft als IGeL angeboten. Die Zusatzleistungen werden in aller Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Einige erstatten dennoch die ein oder andere Leistung, weshalb man vor einer Untersuchung bei der Versicherung anrufen sollte.
Patienten sollten kritisch fragen
Zu einer sachlichen Debatte über die IGeL können laut Gesundheitsministerium die Internetportale www.igel-monitor.de und www.gesundheitsinformation.de beitragen. "Sie zeigen Vor- und Nachteile von Zusatzleistungen auf und dienen der Aufklärung der Öffentlichkeit in gesundheitlichen Fragen", erklärt ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums. Eine klare Position zu Sinn oder Unsinn der IGeL-Leistungen gibt es vom Ministerium nicht - die müssen die Patienten selbst finden.
Ärzte offerieren mehrere Hundert Leistungen außerhalb des gesetzlichen Versorgungsumfangs. Besonders aktiv sind Gynäkologen, Augenärzte und Urologen. Manche Praxen bewerben und bieten IGeL sehr offensiv an, andere nur punktuell, manche gar nicht - mit Ausnahme weniger Leistungen wie Reise-Impfungen, die von den Kassen meist nicht übernommen werden.
"Unter den IGeL finden sich Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nur im Einzelfall medizinisch sinnvoll sein können", sagt ein Sprecher der Deutschen Krebshilfe. Außerdem zählen Untersuchungen dazu, die ohne begründeten Krankheitsverdacht oder mit innovativen Behandlungsmethoden durchgeführt werden. "Über deren diagnostischen und therapeutischen Nutzen bestehen Zweifel und sie sind mit bestimmten Risiken verbunden."
Bedeutung und Wirkung sind für Laien schwer zu beurteilen
Die Bedeutung und Wirkung vieler Extras aus der IGeL-Sparte lassen sich nur schwer beurteilen. Darin sind sich viele Institutionen einig: das Bundesministerium für Verbraucherschutz, die Deutsche Krebshilfe, die Unabhängige Patientenberatung, die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest. Ihre gemeinsame Botschaft lässt sich kurz zusammenfassen: Ärztliche Zusatzangebote sollten kritisch hinterfragt und Informationen aus weiteren Quellen genutzt werden. Treten bestimme Symptome oder Beschwerden auf, etwa ein auffälliger Tastbefund der Brust, müssen die gesetzlichen Krankenkassen ohnehin weitere Vorsorgeuntersuchungen übernehmen.
Sitzt der Patient beim Arzt, sollte er sich nach Nutzen und Risiko der angebotenen IGeL erkundigen und fragen, warum sie keine Kassenleistung ist bzw. ob in seinem Fall nicht eine solche infrage kommt. Möglicherweise werden die Kosten aufgrund eines vorliegenden Befundes unter Umständen doch von der Krankenkasse getragen.