Wenn der Kurz-vor-Knast-Brief kommt
Autor: Sabine Christofzik
Bamberg, Donnerstag, 19. Januar 2017
Was passiert, wenn man beim Bezahlen von Park-Strafzetteln zu sehr schlampert?
Warnstufe Gelb. Die waren bisher doch immer gelb, die Briefumschläge. Und jetzt plötzlich weiß. Dazu kommt, dass die eigene Gemeinde anklopft und Geld haben möchte. Geld, das der Stadt Bamberg zusteht. Da wird sich doch nichts geändert haben, mit Beginn des neuen Jahres? Zumal die Sache mit der Erzwingungshaft jetzt ziemlich weit vorn steht, und nicht wie sonst, auf der Rückseite des Schreibens.
Das "Knöllchen" liegt irgendwo vergessen im Eck. Doch die Erinnerung lässt nicht lange auf sich warten. Genau genommen nur drei Wochen: Wer säumig ist beim Bezahlen der Park-Strafzettel, fischt grüne Post aus dem Briefkasten. Auf dem Überweisungsträger steht die gleiche Zahl, wie auf dem Papier, das hinter dem Scheibenwischer klemmte: Eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld und der Möglichkeit, zu erklären, wer das Auto gefahren hat, wenn nicht man selbst.
Ab dem zweiten Brief wird's jedes Mal teurer
Sollte man dem keine Beachtung schenken, wechselt die Farbe des Kuverts zu Gelb. Allerhand Text befindet sich darauf, auf der "Förmlichen Zustellung." Und drinnen? Ein Grund zum Luftanhalten. Der Bußgeldbescheid lautet nicht auf die ursprüngliche Summe, sondern ist durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren gewachsen. So weit, so bekannt. Und so ärgerlich. Ende ist hier nicht. Das merkt, wer einmal einem "Gelben" keine Beachtung geschenkt hat - und sei es auch nur versehentlich. Das nächste Schreiben enthält vergleichsweise wenig Text, der dafür umso eindringlicher formuliert ist. "Die Vollstreckbarkeit der Forderung ist bestätigt". Wenn jetzt nicht sämtliche Alarmglocken schrillen...
Per Amtshilfeersuchen
Doch warum kommt dieser Brief nicht mehr aus Bamberg? "Das ist nichts Ungewöhnliches", erklärt Barbara Dursch, Sachgebietsleiterin Parküberwachung, Zentrale Bußgeldstelle und Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehrsamt, auf. "Wohnt der zur Zahlung Verpflichtete nicht in der Stadt, wenden wir uns mit einem Amtshilfeersuchen an die Wohnsitzgemeinde, damit sie die Rückstände einzieht."Rätsel gelöst! Aber angenommen, man zahlte jetzt immer noch nicht - wie weit wäre es noch bis zur Erzwingungshaft? "Wenn die gemeinde die Zahlungsunwilligkeit des Schuldners mitteilt, geben wir den Fall ans Amtsgericht weiter."
Die Rechnung ist nicht vom Tisch
Erstrebenswert ist das nicht, denn mit jedem "Schritt" wächst auch die geforderte Summe. Wie es weitergehen würde, erklärt Cornelia Lang, Sachbearbeiterin Erzwingungshaft beim Amtsgericht Bamberg. "Es wird ein Aktenzeichen angelegt und zur Zahlung aufgefordert. Noch einmal im Guten? "Gewissermaßen, ja." Ist dann immer noch keine Zahlung erfolgt, ergeht ein Gerichtsbeschluss mit Androhung der Erzwingungshaft. Diesmal mit persönlicher Zustellung.
Auf die leichte Schulter zu nehmen ist der Fall schon lange nicht mehr. Er geht an die Staatsanwaltschaft, weigert sich der Schuldner weiterhin. Es folgen Vorladung und bei Nichterscheinen Haftbefehl.
Erzwingungshaft kann für eine Dauer von einer bis sechs Wochen angeordnet werden. Selbst wenn man sie antreten sollte: Ausgestanden ist damit gar nichts. "Erzwingungshaft ist ein Beugemittel zur Durchsetzung der Forderung", hatte schon Barbara Dursch gesagt. "Die Rechnung ist damit keineswegs vom Tisch!"