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Was sich in Bamberg ändert, wenn die Corona-Ampel auf Rot steht


Autor: Stefan Fößel

Bamberg, Montag, 26. Oktober 2020

Weil Stadt und Landkreis Bamberg den Wert von 50 Covid-19-Infektionen auf 100 000 Einwohner überschritten haben, kommen nun in verschiedenen Lebensbereichen wieder Einschränkungen hinzu.


Maske tragen, wo viel los ist

Eine der augenscheinlichsten Veränderungen auf den Bamberger Straßen dürfte die ab Mittwoch geltende Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen sein. Laut einer gestern erlassenen Allgemeinverfügung muss der Mund-Nasenschutz nun in nahezu der gesamten Fußgängerzone und in innenstadtnahen Bereichen getragen werden. Der Bereich umfasst 60 Straßen und Plätze von der Kettenbrücke bis zur Schranne und von der Langen Straße bis zur Unteren Sandstraße. Von 22 bis 6 Uhr gilt hier zudem ein Alkoholverbot. Derzeit werden noch Hinweisschilder angefertigt, die an besagten Stellen auf die Maskenpflicht hinweisen sollen.

Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen oder zwei Haushalte treffen. Dies gilt für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum, für Treffen in privat genutzten Räumen und auch in der Gastronomie, die nun spätestens um 22 Uhr schließen muss.

Keine Ausnahme bei Schulen

Mit dem Umspringen der Corona-Ampel auf Rot gilt in Stadt und Landkreis nun auch für Grundschüler eine Maskenpflicht am Platz. Ausnahmen von dieser Vorgabe müssten inzwischen von der Regierung genehmigt werden und das sei bei einem diffusen Infektionsgeschehen wie in Bamberg nicht möglich. "Kämen zum Beispiel 90 Prozent aller Neuinfektionen aus einem Ort, dann wäre es begründbar, bestimmte Maßnahmen nur auf diesen Ort zu begrenzen", erläutert Landrat Johann Kalb. Andernorts gewährte Ausnahmen würden (wie in Lichtenfels) bereits wieder zurückgenommen. Stadt und Landkreis wollen die Maßnahmen weiter eng abstimmen und möglichst harmonisieren, "um Lehrer, Schüler und Eltern sowie Angehörige nicht zu verwirren". So verständigten sich Stadt- und Kreisverwaltung gemeinsam darauf, den Präsenzunterricht für Schulen weiter aufrecht zu erhalten.

Kitas bleiben geöffnet

Nachdem das Landratsamt am Sonntag angekündigt hatte, dass "am Montag die Einrichtungen noch im Normalbetrieb betrieben werden können", fürchteten viele Eltern bereits ab Dienstag die nächste Kita-Schließung. Doch dann beschlossen Stadt und Landkreis am Montagvormittag, den beschränkten Regelbetrieb für Kindertagesstätten fortzuführen. Das bedeutet für das Personal Maskenpflicht und die Betreuung der Kinder in festen Gruppen. Welche Stufen der Rahmenhygienekonzepte ab 2. November in den Kitas gelten, hänge vom Infektionsgeschehen in dieser Woche ab. Vor einer erneuten Schließung hatte unter anderem der Bamberger Awo-Geschäftsführer Matthias Kirsch gewarnt: "Die Gesundheit der Kinder und Mitarbeiter hat immer oberste Priorität. Darüber hinaus müssen wir jedoch darauf achten, dass die Solidargemeinschaft aus Eltern, Erzieherinnen und Kindern nicht zerbricht."

Abstand halten im Gottesdienst

Das Bistum Würzburg (zu dem auch Baunach, Gerach und Reckendorf gehören) hat in der vergangenen Woche strengere Rahmenbedingungen beschlossen: Ab einem Inzidenzwert von 35 muss dort wieder während des gesamten Gottesdienstes Mund-Nasenschutz getragen werden, ab der 50er-Schwelle ist der Gemeindegesang in der Kirche nicht mehr gestattet. Für die Katholiken im Erzbistum Bamberg ändert sich hingegen zunächst nichts. Auch an Allerheiligen und Allerseelen dürfen im Freien größere gottesdienstliche Veranstaltungen stattfinden. "Es bleibt aber dabei, dass bei den Gottesdiensten die Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Hygienekonzepte eingehalten werden müssen", hat dazu Generalvikar Georg Kestel festgestellt. Im evangelischen Dekanat Bamberg wird der zentrale Festgottesdienst am Reformationstag diesmal durch zwei Gottesdienste ersetzt, für die sich die Besucher vorab anmelden mussten.

Zuschauer müssen sich schützen

Im Allgemeinen gilt weiter das bayerische Rahmenhygienekonzept Sport, nach dem zum Beispiel Personen mit Atemnot oder Husten vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen sind. Drinnen muss außer bei der Sportausübung ein Mund-Nasen-Schutz getragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Bei Stufe Rot müssen nun Zuschauer sportlicher Veranstaltungen auch am Platz Maske tragen. Das gilt ebenfalls für Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten wie Theater oder Kino. Während die Volkshochschule Bamberg-Land bislang nur aufgrund örtlicher Gegebenheiten Veranstaltungen absagt und und die sonstigen Kurse weiter nach den geltenden Hygienevorschriften abhält, pausieren bei der VHS Bamberg-Stadt in dieser Woche bewegungsintensive Gesundheitskurse wie Zumba oder Aerobic. Bis Ende Dezember setzen Singkreise, Stimmbildungskurse und der Musikgarten aus.

Vorher anmelden bei Behörden

Die meisten Verwaltungen in Stadt und Landkreis halten auch nach Überschreitung des Schwellenwerts ihre zuletzt geltenden Öffnungszeiten aufrecht. Allerorten wird jedoch darum gebeten, nach Möglichkeit vorab Termine auszumachen und persönliche Besuche einzuschränken. In der Kfz-Zulassungsstelle am Landratsamt setzt man seit Wochen auf digitale Voranmeldung. "Auch hier hat es der Bürger mit in der Hand, durch eine Terminvereinbarung Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Infektionsgeschehen niedrig zu halten", sagt Pressesprecher Frank Förtsch. Und die Gemeinde Memmelsdorf fordert wie viele andere auf ihrer Homepage von den Bürgern, Angelegenheiten "vorrangig per Telefon, Post oder E-Mail zu klären". Auf die Handlungsfähigkeit kommunaler Gremien hat sich die Corona-Pandemie derzeit noch nicht ausgewirkt. Allerdings soll nun auch im Kreistag eine Maskenpflicht am Platz gelten.

Pro Tag nur ein Besucher

Die Leitungsgremien von Stadt und Landkreis Bamberg haben sich angesichts steigender Corona-Fallzahlen darauf verständigt, ab Donnerstag in Senioreneinrichtungen nur noch maximal eine Person pro Tag als Besuch zuzulassen. Diese Person könne wechseln.