Warum die Geschäfte nur im Hallstadter Teil des Laubangers öffnen
Autor: Stefan Fößel
Hallstadt, Mittwoch, 31. Oktober 2018
Neuregelung oder Berufung - vor dieser Entscheidung steht der Hallstadter Stadtrat. Nur für den Bamberger Teil des Laubangers hat die Regierung entschieden.
Zehn Tage vor dem Beginn des Hallstadter Herbstmarktes und dem damit verbundenen verkaufsoffenen Sonntag wurden vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth die Karten neu gemischt.
Die Katholische Arbeitnehmerbewegung, Diözesanverband Bamberg, und die Dienstleistungsgesellschaft Verdi hatten gegen die Stadt Hallstadt geklagt. Es ging um die Ladenöffnung der Stadt Hallstadt zum Herbstmarkt, aber auch um die zugrundeliegende Verordnung aus dem Jahr 1996, die den Geschäften an diesem Tag eine Öffnung von 12 bis 17 Uhr ermöglichte. Der Klage wurde zwar stattgegeben, das wirkt sich allerdings nicht auf die diesjährige Veranstaltung aus.
"Allianz" will weiterklagen
"Der Markt 2018 kann stattfinden", teilt die Stadt Hallstadt dazu mit. Allerdings verpflichten die Verwaltungsrichter die Hallstadter auch, ihre Regelungen für verkaufsoffene Sonntage auf den neuesten Stand zu bringen. Der Stadt steht aber auch noch die Möglichkeit offen, Berufung gegen das Urteil einzulegen. "Wir werden im Stadtrat beraten und alle Möglichkeiten abwägen, um für die Zukunft eine gute Regelung zu finden", erklärt Bürgermeister Thomas Söder (CSU). So kurz vor dem Herbstmarkt sei eine Beratung und Beschlussfassung aber nicht mehr möglich gewesen.
"Wir haben gewonnen", sagt Ralph Korschinsky, Geschäftsführer des Diözesanverbands Bamberg der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB), die gemeinsam mit Verdi geklagt hatte. "In Hallstadt gibt es ein krasses Missverhältnis. Einer Eventfläche des Herbstmarktes von 2000 Quadratmeter stehen allein am Laubanger 58 000 Quadratmeter Verkaufsfläche gegenüber. Nicht der Herbstmarkt, sondern der verkaufsoffene Sonntag steht hier im Vordergrund. Das geht so nicht." Die Hallstadter Verordnung sei nie an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden. 2009 hatten die Verfassungsrichter festgelegt, dass es den Sonntagsverkauf nur im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass, etwa einem Fest, geben könne. 2015 hatte dann das Bundesverwaltungsgericht nachgelegt: Die eigentliche Veranstaltung müsse mehr Besucher anziehen als die geöffneten Geschäfte, zudem dürften nur Läden in unmittelbarer Nähe der Veranstaltung öffnen. Das Bayreuther Urteil eröffne nun neue Möglichkeiten, auch in anderen Kommunen gegen ältere Verordnungen vorzugehen. "Dass schon im Urteil eine Berufung für zulässig erklärt wird, spricht für die besondere Bedeutung des Falles", erklärt Angelika Janßen, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts.
"Wir werden das für die ,Allianz für einen freien Sonntag' auswerten und auch gegen andere Kommunen vorgehen. Wann und wo, das kann und möchte ich noch nicht sagen", sagt Korschinsky. Die "Allianz für den freien Sonntag" spricht sich grundsätzlich gegen verkaufsoffene Sonntage aus, überwacht aber zumindest die Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen. Das hat zum Beispiel in Bamberg dazu geführt, dass der verkaufsoffene Sonntag mit dem Blues- und Jazzfestival verbunden und in den Sommer verlegt wurde - der wirtschaftliche Erfolg blieb dadurch jedoch weitgehend aus.
Eine Absage der Absage
"Wir werden nun doch am 11. November öffnen, das ist enorm wichtig für uns", sagt Werner Bschorr, Geschäftsführender Gesellschafter des Media-Markts Hallstadt. Das gelte auch für das Ertl-Zentrum mit den neuen Erweiterungen. Vor einigen Wochen hatten sich die Händler wegen des offenen Verfahrensausgangs noch "schweren Herzens" für eine Absage des verkaufsoffenen Sonntags entschieden. Doch nun wolle man die Möglichkeit nutzen - wenn auch mit sehr kurzem Vorlauf. "Wir müssen alle noch schauen, dass jeder genug Mitarbeiter mobilisieren kann, aber für die Kunden wird das auf jeden Fall attraktiv", sagt Bschorr. Nicht öffnen dürfen hingegen die Geschäfte im Bamberger Teil des Laubangers - ihnen hatte die Regierung von Oberfranken die Teilnahme am Hallstadter verkaufsoffenen Sonntag untersagt.
"Es ist zurzeit einiges im Umbruch", sagt der Media-Markt-Geschäftsführer bezüglich der angemahnten Veränderungen für Hallstadt. Vielleicht werde mit der Bildung der neuen Regierung in Bayern das Thema einmal grundsätzlich angepackt. "Wir wollen ja nur diesen einen Termin im Herbst, der von den Kunden auch sehr gut angenommen wird. Es ist nicht mehr zeitgemäß, so etwas einfach zu verbieten", sagt Werner Bschorr.