Warum Bamberger Wirte sich vor Corona-Kontrollen fürchten
Autor: Hans Kurz
Bamberg, Dienstag, 11. August 2020
Die Corona-Regeln erfordern das Mitwirken von Wirten und Gästen. Manche fühlen sich davon überfordert. Eine Gaststätte bleibt deswegen geschlossen.
Die Verunsicherung ist bei vielen Gastronomen groß. Wie erstelle ich ein Hygienekonzept? Wie setze ich es um? Droht mir ein empfindliches Bußgeld, wenn die Gäste sich nicht dran halten? Immer wieder kochen Gerüchte auf, dass Wirtschaften geschlossen wurden oder 5000 Euro (laut bayerischem Corona-Bußgeldkatalog) zahlen mussten, weil Gäste keine Masken trugen.
"Alles, was da an Gerüchten kursierte, hat sich als genau das erwiesen: Gerüchte, an denen nichts dran ist", sagt Joachim Kastner, Kreisvorsitzender des Branchenverbands Dehoga. Von freiwilligen Schließungen, ist ihm bislang nichts bekannt geworden. Aber er weiß: "Einige haben einfach Panik, dass sie kontrolliert werden." Eine Wirtschaft im Landkreis hat jedoch jüngst geschlossen. "Das Landratsamt hat verschärfte Kontrollen angedroht, aber wir bekommen von dort keine konkreten Vorgaben", hieß es.
Nicht ganz unschuldig an einer solchen Verunsicherung seien jüngste Äußerungen von Ministerpräsiden Markus Söder (CSU), der - im Zusammenhang mit den Masseninfektionen bei Erntehelfern - verschärfte Hygienekontrollen angekündigt habe. Zuständig für Gastronomiebetriebe ist im Landratsamt die Gewerbeaufsicht/Lebensmittelüberwachung. "Die Kollegen prüfen die Betriebe turnusgemäß oder bei speziellen Anlässen", heißt es auf Anfrage.
Vorlage nur auf Anfrage
Voraussetzung für die Öffnung von Gaststätten ist seit Mai, dass ein Hygienekonzept vorliegt. "Aber dem Landratsamt liegen nicht dutzendfach Hygienekonzepte aller mehr als 700 unterschiedlichen gastronomischen Betriebe (Restaurants, Biergärten, Hotels, etc.) im Landkreis vor. Solche Konzepte müssen nur auf Anfrage der Gewerbeaufsicht/Lebensmittelüberwachung vorgelegt werden", erklärt Pressereferent Frank Förtsch. Wer nicht weiß, wie ein Konzept zu erstellen ist, werde an die Verbände verwiesen, die ihre Mitgliedsbetriebe dabei unterstützten. Bei spezifischen Einzelfragen stünden aber auch die Lebensmittelüberwacher bereit. "Die Hygienekonzepte liegen im Eigeninteresse der Betriebe und ihrer Gäste", betont Förtsch. Man vertraut also zunächst darauf, dass die Gastwirte solche Konzepte erstellen.
Das sieht man auch beim Verband so. "Ihr könnt ganz normal öffnen", empfiehlt Kastner allen Kollegen, die die Vorgaben einhalten. Es sei jedoch mit einem enormen Mehraufwand verbunden. Das müsse dann jeder für sich entscheiden.
Ein großes Problem sieht Kastner bei Gästen und Kunden, die die allgemeinen Corona-Regeln für sich nicht akzeptieren. Er kann - wie auch viele Wirte - von Gästen berichten, die etwa nicht darauf warten, platziert zu werden. Oder die sich im Lokal ohne Mund-Nasen-Bedeckung bewegen, obwohl der nur am Tisch abgenommen werden darf. Manche würden sogar gefälschte, aus dem Internet kopierte Atteste herzeigen. Das löse dann wiederum oft Unmut bei Gästen aus, die die Regeln für sinnvoll halten und welche deutlich in der Mehrheit seien.
Auch hier kursierten schon Gerüchte, die zu Verunsicherung führen. Bis hin zu falschen Geschichten etwa über Bierkellerbesucher, die selbst gegen die Maskenpflicht verstoßen und anschließend den Wirt angezeigt hätten. Doch droht dem ein Bußgeld nur, wenn seine eigenen Beschäftigten sich nicht an die Maskenpflicht halten. Andererseits: "Wir sind angehalten, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen", erklärt Kastner. Also Gäste, die sich verweigern, der Lokalität zu verweisen. "Verstöße von Gästen müssen von der Polizei aufgenommen werden", erklärt Förtsch. "Diese kann vom Gastronomen oder von Gästen eingeschaltet werden Geahndet würden die Verstöße dann vom Fachbereich Gesundheitswesen beim Landratsamt."