Walsdorf verkauft das Unex-Gelände
Autor: Hans Kurz
Walsdorf, Freitag, 29. Juli 2016
Die Gemeinde äußert sich zur Zukunft der umstrittene Immobilie, die sie im vergangenen Jahr erworben hat.
Gut ein Jahr nach der Aufregung um eine geplante Notunterkunft für Flüchtlinge ist das Thema in Walsdorf immer noch nicht ganz vom Tisch. Zur Bürgerversammlung am Donnerstagabend lagen Anträge mehrerer Bürger vor, die weitere Aufklärung über den damaligen Kauf des sogenannten Unex-Geländes durch die Gemeinde und deren weitere Pläne damit verlangten.
Eine zentrale Frage musste jedoch unbeantwortet bleiben, nämlich die nach dem Kaufpreis, den die Gemeinde zu zahlen hatte. Die anderen an dem Grundstücksgeschäft beteiligten Parteien hätten Gemeinde die Walsdorf nicht von der Schweigepflicht über den Kaufpreis und weitere mit dem Kauf verbundene Auflagen und Verpflichtungen entbunden, stellte Bürgermeister Heinrich Faatz (CSU) bedauernd fest.
Spekulationen über Kaufpreis
In Walsdorf war spekuliert worden, dass die Gemeinde dem zwischenzeitlichen Investor deutlich mehr habe bezahlen müssen, als die offenbar 380 000 Euro, für die dieser das ehemalige Firmenareal erworben hatte.Die Gemeinde Walsdorf hatte sich zu dem Kauf gezwungen gesehen, nachdem massive Proteste das Landratsamt dazu gebracht hatten, den bereits mit dem Investor geschlossenen Vertrag zum Betrieb einer Unterkunft für rund 200 Asylbewerber nicht umzusetzen.
Möglich gemacht hatte den Kauf ein Nachtragshaushalt, der im Wesentlichen das anstehende Millionenprojekt Kanalsanierung beinhaltet. Der Gemeinderat beschloss diesen Haushalt am 20. August 2015. Laut Kämmerer Peter Greiner-Fuchs wurde er bereits sechs Tage später vom Landratsamt als Aufsichtsbehörde genehmigt.
Beim Abschluss des Grundstücksgeschäfts, das schließlich von Landrat Johann Kalb (CSU) eingefädelt worden war, war von einer möglichen Nutzung der vormaligen Unex-Gebäude als Feuerwehrzentrum die Rede gewesen. Doch dieser wie auch weitere denkbare gemeindliche Verwendungszwecke stellten sich bald als unrealistisch heraus. Doch nun scheint es, dass die ehemalige Gewerbeimmobilie nicht als unverkäuflicher Leerstand und Last im Gemeindehaushalt verbleibt.
Ortsansässiges Unternehmen
Wie Bürgermeister Faatz bei der Bürgerversammlung mitteilte, habe man sich mit einem ortsansässigen Unternehmen über den Verkauf geeinigt. Der Vertrag sei zwar noch nicht unterschrieben. Laut Faatz werde die Gemeinde Walsdorf beim Weiterverkauf alles in allem "eine schwarze Null" schreiben.
Eine Nutzung als Asylunterkunft bleibe ausgeschlossen.In einer Bürgeranfrage ging es um einen weiteren Interessenten, der angeblich sogar einen höheren Preis geboten habe, als den von der Gemeinde gezahlten. Dazu teilte die Gemeindeverwaltung mit, dass der eigens im Oktober 2015 ins Leben gerufenen Arbeitskreis "Weiterverwertung des Unex-Geländes" des Gemeinderats das Angebot einstimmig abgelehnt habe. Als Begründung nannte Faatz vor allem, dass das Bischberger Unternehmen nur Teile des Unex-Geländes habe übernehmen wollen, die Gemeinde es aber nur als Gesamtpaket veräußern wolle. Auch habe es Bedenken wegen der Verträglichkeit der Nutzung gegeben.
Auf Nachfrage eines Bürgers bestätigten die Mitglieder des Arbeitskreises, dass ihnen allen - wie auch anschließend dem Gemeinderat - das Angebot bekannt gewesen sei. Im Raume blieb die Frage, nach den Bedenken in Sachen Nutzung, da es sich bei dem Interessenten aus Bischberg doch, wie beim Vorbesitzer Unex, um eine Firma aus dem Bereich der Metallverarbeitung handele. Und warum nicht ein Gewerbebetrieb mit möglicherweise 15 neuen Arbeitsplätzen den Zuschlag erhalten habe?
Ein weiterer offener Punkt blieb die Frage der künftigen Nutzung durch das Walsdorfer Unternehmen. Faatz meinte, die Firma habe allen direkten Anwohnern ihr Konzept bereits vorgestellt, das vor allem eine Nutzung der ehemaligen Fabrikhallen als Lagerräume vorsehe. Zwei Anwohner vertraten in der Bürgerversammlung jedoch die Ansicht, dies sei nur ansatzweise und nicht umfassend geschehen. Andreas Geck, Geschäftsleiter der Verwaltung, verwies darauf, dass Details erst dann geklärt werden können, wenn der Bauantrag des neuen Eigentümers vorliegt.