Verwaltungsgericht weist Stadt Bamberg in die Schranken
Autor: Michael Wehner
Bamberg, Donnerstag, 31. Juli 2014
Bambergs Grüne haben beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt wegen des Vorwurfs der Verschleppung von Anträgen eingereicht - und Recht bekommen. Sie sehen den Beschluss als "Meilenstein".
Sie hängen am Schwarzen Brett in den Fraktionsräumen am Grünen Markt. Die noch unbearbeiteten Anträge der Grünen an die Stadtverwaltung. Da geht es um Themen wie Alternativen zur bahnparallelen Innenstadttangente, die Realisierung von versprochenen, aber nicht gebauten Uferwegen auf der Erba-Insel und die Konzentration von Wahlplakaten auf kommunalen Großflächen. Teilweise reichen die Anträge bis in Jahr 2012 zurück.
Das ist nichts gegen die Lebensdauer jenes Ersuchens, das die Grünen am 13. Dezember 2010 an die Stadt gerichtet hatten. Es ging um die Beachtung von sozialen und ökologischen Kriterien bei städtischen Vergaben. Zugegeben, kein leichter Stoff, zudem eine Materie mit erheblichen finanziellen Konsequenzen. Doch als die Verwaltung auch nach drei Jahren keine Anstalten machte, die Fragen der Grünen zu beantworten, verklagten sie die Stadt beim Verwaltungsgericht Bayreuth.
Ein halbes Jahr später wurde das Verfahren auf Wunsch der Grünen eingestellt, weil der Antrag doch noch Eingang auf die Tagesordnung gefunden hatte. Dennoch lässt das Verwaltungsgericht Bayreuth in seinem summarisch gefassten Beschluss keinen Zweifel aufkommen: Die Argumente der Stadtverwaltung und des sie vertretenden Oberbürgermeisters, dass die Vorbereitung der vorliegenden Materie sehr zeitintensiv und arbeitsaufwändig gewesen sei, rechtfertigten keine Verletzung der Rechte der Klägerin. Ein Antrag dürfe selbst dann nicht grenzenlos verzögert werden, wenn er noch nicht entscheidungsreif sei.
Anträge zeitnach in den Sitzungen behandeln
Warum ist dieses Urteil wichtig? Und was bedeutet es für Bambergs Bürger? Die Grünen sehen es als "Meilenstein" für den demokratischen Prozess in der Stadt und darüber hinaus in ganz Bayern, dass ein Gericht festgestellt habe, dass Anträge zeitnah in den Sitzungen behandelt werden müssten. Davon profitiere auch der Bürger, denn es seien seine Interessen, die tangiert würden, wenn der Stadtrat in seiner Hoheit beschnitten werde, sagte Ursula Sowa .
Verstärkung erfahren die Grünen in ihrer Position von Dieter Weinsheimer. Der Freie Wähler wirft der Stadtverwaltung vor, es mit den Rechten der Opposition nicht allzu genau zu nehmen. Weinsheimer ist deshalb bereits bei der Regierung in Oberfranken vorstellig geworden. Er hält der Verwaltung vor, die Grenzen der Nichtöffentlichkeit in den Gremien über den zulässigen Rahmen hinaus auszudehnen, um unliebsame Sachverhalte im Verborgenen zu halten - "allen Transparenzversprechen zum Trotz". Dies sei nicht rechtskonform: "Die Gemeindeordnung sieht ganz enge Grenzen für Nichtöffentlichkeit vor", sagt Weinsheimer.
OB Andreas Starke (SPD) wies die Vorwürfe als konstruiert zurück. "Wir haben uns nichts vorzuwerfen", sagt Starke. Die Stadt werde sich auch in Zukunft das Recht vorbehalten, komplexe Sachverhalte ausreichend zu prüfen, bevor sie sie zur Beratung gibt. "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit", sagte der OB, kündigte aber gleichzeitig an, anders als bisher "Zwischennachrichten" in den Stadtrat zu geben, um dem Wunsch nach schnellerer Bearbeitung entgegenzukommen.
Drei Jahre Wartezeit sei eine Ausnahme
Den von der GAL-Fraktion angeprangerten Fall einer dreijährigen Wartezeit bezeichnete der OB als "absolute Ausnahmesituation". Sie sei den weitreichenden Konsequenzen bei einer Änderung der Vergaberichtlinien geschuldet gewesen. Auch die Bamberger CSU widerspricht dem Eindruck, es könnte sich bei längeren Wartezeiten um eine absichtliche Verschleppung handeln. "Man muss sehen, dass es eine wahre Antragsflut gibt, die die Verwaltung abarbeiten muss." Nicht alles müsse aber wirklich beantragt werden. Vieles ließe sich auch auf dem kleinen Dienstweg regeln, ist der Rat, der Peter Neller, stellvertretender Chef der CSU-Fraktion, gibt.
Dass ein Antrag über drei Jahre ohne Antwort blieb, dafür hat freilich auch er kein Verständnis: "Man muss sich an die Spielregeln halten, sonst sagt einem das Gericht, wo es lang geht."