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Canalissimo in Bamberg 2017: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab


Autor: Michael Wehner

Bamberg, Sonntag, 16. Juli 2017

Etappensieg für die Macher von Canalissimo. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Eilantrag gegen das Kulturfest abgelehnt. Doch das Zittern geht weiter.
Das Ringen um das Kulturfest in Bamberg geht in die nächste Runde. Ein erster Eilantrag wurde abgelehnt.  Foto: riegerPress


Veranstalter und Freunde von Canalissimo können erst einmal aufatmen: Die erste Kammer des Verwaltungsgericht Bayreuth hat unter dem Vorsitz von Richterin Angelika Schöner am Freitag Nachmittag den Antrag einer Anwohnerin, Canalissimo die Genehmigung zu untersagen, abgelehnt. Das Fest am Alten Kanal soll von Donnerstag, 20. Juli, bis Sonntag, 23. Juli, stattfinden.

Allerdings begründet das Gericht seine Entscheidung nicht inhaltlich, sondern formal. Weil eine Genehmigung für Canalissimo durch die Stadt noch gar nicht vorlag, habe es sich um ein Begehren für vorbeugenden Rechtsschutz gehandelt. Dazu gebe es keinen Grund.

Allerdings ist damit noch nicht sicher, dass Canalissimo wirklich stattfinden kann. Die Klägerin kann gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen. Außerdem kann sie ihren Eilantrag noch einmal stellen, sobald die Stadt Bamberg die Genehmigung für Canalissimo erteilt hat.

Damit ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Wie die Stadt am Freitag mitteilte, ist es ihr Wille, dass Canalissimo auch 2017 stattfinden soll. "Die Stadt Bamberg wird alles tun, dass Canalissimo auch 2017 durchgeführt werden kann. Es kann nicht sein, dass eine einzelne Anwohnerin eine Kulturveranstaltung, die bereits zum zwölften Mal stattfindet, verhindert," kündigte Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) an. Wie Starke sagte, sei heuer erstmals vorgesehen, einen Behelfssteg in der Mitte des Festgebiets über den Alten Kanal zu errichten. Dadurch verbesser sich die Flucht- und Rettungssituation deutlich.