Verunreinigtes Trinkwasser im Kreis Bamberg: Entwarnung für weiteren betroffenen Ort

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Trinkwasser im Kreis Bamberg verunreinigt: Entwarnung für Geisfeld
Auch in Geisfeld muss das Trinkwasser nun nicht mehr abgekocht werden.
Trinkwasser im Kreis Bamberg verunreinigt: Entwarnung für Geisfeld
com77380 / pixabay.com (Symbolbild)

Nach zwei Entwarnungen in der letzten Woche hat das Bamberger Landratsamt nun auch das Abkochgebot für die letzte der drei betroffenen Ortschaften aufgehoben. Das Trinkwasser kann inzwischen auch dort wieder uneingeschränkt genutzt werden.

Update vom 07.10.2026, 12.49 Uhr: Verunreinigtes Trinkwasser im Kreis Bamberg: Entwarnung für Geisfeld

Nachdem das Ende September im Kreis Bamberg verhängte Abkochgebot zuletzt bereits für zwei der drei betroffenen Orte aufgehoben wurde, kann nun auch das Trinkwasser im Strullendorfer Gemeindeteil Geisfeld wieder uneingeschränkt genutzt werden.

"Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Gesundheitsamt Bamberg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben", heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Landratsamtes, das in der vergangenen Woche zunächst nur für Zapfendorf und Unterleiterbach Entwarnung gegeben hatte.

Landratsamt Bamberg hebt Abkochgebot für Geisfeld auf

Das Trinkwasser werde aufgrund von weiteren Instandsetzungen bis auf Weiteres gechlort. Sobald die Chlorung außer Betrieb genommen werden konnte, soll eine erneute Information an die Verbraucher über den Wasserversorger erfolgen.

"Das Abkochen des Trinkwassers ist nicht mehr erforderlich. Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden", so das Landratsamt. Bei Fragen können sich Anwohner an ihren Wasserversorger wenden.

Update vom 01.10.2026, 12.49 Uhr: Entwarnung für Zapfendorf und Unterleiterbach

Das Trinkwasser der Gemeindeteile Zapfendorf und Unterleiterbach kann wieder uneingeschränkt genutzt werden, teilt das Landratsamt Bamberg mit. Analysen und Kontrollen hätten keine weiteren Auffälligkeiten im Trinkwasser ergeben. Am vergangenen Montag (28. September) hatten die Behörden eine Warnung vor einer Verunreinigung in den beiden Orten herausgegeben. Grund war eine bakterielle Verunreinigung des Wassers.

Am gleichen Tag hatte das Landratsamt eine identische Warnung für den Strullendorfer Gemeindeteil Geisfeld herausgegeben. Dort gibt es noch keine Entwarnung. Das Abkochgebot für das Trinkwasser gelte bis auf Weiteres, teilt das Landratsamt auf Anfrage von inFranken.de mit.

Die Ursprungsmeldung vom 28.09.2026: Verunreinigtes Trinkwasser in drei Orten im Kreis Bamberg

In mehreren Gemeinden beziehungsweise Gemeindeteilen im Landkreis Bamberg werden die Bürger dazu aufgerufen, das Trinkwasser abzukochen. Darüber informiert das Landratsamt Bamberg am Montag (28. September 2026). 

Betroffen sind laut Landratsamt die Bewohner des Strullendorfer Gemeindeteils Geisfeld, der Gemeinde Zapfendorf sowie des dazugehörenden Gemeindeteils Unterleiterbach. 

Grund für das Abkochgebot in Geisfeld ist laut Mitteilung eine Verunreinigung im Hochbehälter in Geisfeld/Strullendorf. Im Trinkwasser der Gemeinde Zapfendorf wurden ebenfalls bakterielle Verunreinigungen festgestellt. Das Wasser sei daher vorübergehend für bestimmte Zwecke nur im abgekochten Zustand verwendbar.

Verunreinigung im Trinkwasser: Abkochgebot in Geisfeld, Zapfendorf und Unterleiterbach

Betroffene Bürger sollten laut Landratsamt folgende Punkte beachten: 

  • Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
  • Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (bei 100 °C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
  • Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
  • Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (etwa Duschen, Wäschewaschen, usw.) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.

Bei Fragen sollen sich Betroffene an ihren Wasserversorger wenden. Bei gesundheitlichen Fragen stehe auch das Gesundheitsamt beratend zur Verfügung, hieß es. Dieses ist erreichbar unter der Telefonnummer 0951/85650.