Unterschriften für Jugendherberge Wolfsschlucht
Autor: Anna Lienhardt
Bamberg, Montag, 28. Januar 2013
Stadtrat Norbert Tscherner macht Ernst in Sachen Bürgerbegehren: Er sammelt Unterschriften zum Erhalt der "Wolfsschlucht" als Haus für Kinder und Jugendliche.
Es ist die Zeit der "Begehren": Am Mittwoch ist der letzte Tag, an dem man sich in die Liste zum Volksbegehren gegen Studiengebühren eintragen kann - und gleichzeitig sammelt in der Bamberger Fußgängerzone jemand Unterschriften für ein neues "Begehren". Norbert Tscherner (Bamberger Bürger-Block) will ein Bürgerbegehren für die Jugendherberge "Wolfsschlucht" auf den Weg bringen.
Sein Ziel: Das sanierungsbedürftige Gästehaus, in dem derzeit 23 Asylbewerber untergebracht sind, soll zukünftig ausschließlich von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.
Seit dem vergangenen Wochenende geht Tscherner auf Unterschriften-Fang, hat Listen in Geschäften und Gaststätten ausgelegt. Laut seinen Angaben hätten am Freitag und Samstag 120 Bürger unterschrieben. 4000 Unterschriften wollen er und die beiden Mit-Initiatoren Andreas Distler und Richard Schmitt (beide BBB) insgesamt sammeln.
3340 Unterschriften nötig
Brauchen würden sie rein formal etwas weniger Unterschriften, genau 3340, wie Franz Eibl von der Pressestelle der Stadt erklärt. "Aber wir wollen mehr sammeln, falls bei der Prüfung einige ungültig werden", sagt Tscherner.
55.656 Bürger sind in Bamberg laut Eibl stimmberechtigt, sechs Prozent davon - also 3340 - müssten mindestens unterschreiben, damit es zur Überprüfung im Rathaus kommt. Stimmt die Adresse? Liegt der Hauptwohnsitz tatsächlich in Bamberg? Ist derjenige stimmberechtigt?
Ist alles in Ordnung, muss der Stadtrat innerhalb eines Monats entscheiden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist, ob etwa in bestehendes Recht eingegriffen wird oder die Fragestellung des Begehrens formal passt. Erklärt der Stadtrat das Bürgerbegehren für zulässig, kann es zum Bürgerentscheid kommen. Es sei denn, der Stadtrat erfüllt vorher die Forderung aus dem Bürgerbegehren. Pressesprecher Eibl erwähnt: "Machmal führt bereits die Ankündigung eines Bürgerbegehrens zu einer Lösung."
Traditionshaus muss erhalten bleiben
Wenn es nach Irene und Oswin Mößner geht, heißt diese ganz klar: Die "Wolfsschlucht" soll eine Jugendherberge bleiben. Deswegen haben sie gleich am Freitag am Gabelmo in Tscherners Liste unterschrieben. "Das Haus hat Tradition. Überall werden neue Jugendherbergen gebaut, da muss so eine alte unbedingt erhalten werden", findet das Paar.
Und Wolfgang Krischker sagt: "Die Lage im Hain ist etwas Besonderes. Wenn wir am Ufer gegenüber der Herberge spazieren gehen, denke ich mir immer: Mensch, liegt die herrlich."
Das sagt auch eine Dame, die anonym bleiben möchte. "Ich habe nichts gegen Asylbewerber. Aber es muss doch möglich sein, eine andere Unterkunft für sie zu finden. Ich habe das Gefühl, bei der Suche schiebt jeder das Problem auf den anderen."
Tagesordnungspunkt im Stadtrat
Der Punkt "Unterbringung von Asylbewerbern" steht in der nächsten Stadtratssitzung auf der Tagesordnung. Dort soll auch erörtert werden, ob und inwieweit von Seiten der katholischen und evangelischen Kirche Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden können.
Tscherner will auf jeden Fall weiterhin Unterschriften sammeln. Eine zeitliche Frist gibt es nicht. Sollten in den nächsten Monaten genügend Bamberger ihren Namen auf die Listen setzen und alle Formalien in Ordnung sein, müsste drei Monate - im Ausnahmefall längstens sechs - nach dem Einreichen der Unterschriften ein Bürgerentscheid stattfinden.
In Bamberg müssten sich 15 Prozent der Wahlberechtigten, also 8349 Bürger, an der Abstimmung beteiligen. Ist eine Mehrheit für den Erhalt der Wolfsschlucht als Jugendherberge, gilt dies wie ein Stadtrats-Beschluss. Ob es tatsächlich zum Bürgerentscheid kommt oder der Stadtrat vorher selbst einen Beschluss fasst, wird sind in den nächsten Wochen und Monaten zeigen. Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) sagte auf Anfrage unserer Redaktion: "Bürgerbegehren sind gute Instrumente, um das kommunale Geschehen zu beeinflussen. Sollten die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird sich der Stadtrat mit der gebotenen Ernsthaftigkeit damit befassen."
