Trinkwasser verunreinigt: Update zu Abkochgebot für Geisfeld und Zapfendorf
Autor: Redaktion, Moritz Kircher
Strullendorf, Donnerstag, 01. Oktober 2026
Wegen Verunreinigungen mussten einige Bewohner des Landkreises Bamberg Trinkwasser abkochen. Nun haben die Behörden für zwei Orte Entwarnung gegeben. Ein drittes Abkochgebot gilt weiterhin.
Update vom 01.10.2026, 12.49 Uhr: Entwarnung für Zapfendorf und Unterleiterbach
Das Trinkwasser der Gemeindeteile Zapfendorf und Unterleiterbach kann wieder uneingeschränkt genutzt werden, teilt das Landratsamt Bamberg mit. Analysen und Kontrollen hätten keine weiteren Auffälligkeiten im Trinkwasser ergeben. Am vergangenen Montag (28. September) hatten die Behörden eine Warnung vor einer Verunreinigung in den beiden Orten herausgegeben. Grund war eine bakterielle Verunreinigung des Wassers.
Am gleichen Tag hatte das Landratsamt eine identische Warnung für den Strullendorfer Gemeindeteil Geisfeld herausgegeben. Dort gibt es noch keine Entwarnung. Das Abkochgebot für das Trinkwasser gelte bis auf Weiteres, teilt das Landratsamt auf Anfrage von inFranken.de mit.
Die Ursprungsmeldung vom 28.09.2026: Verunreinigtes Trinkwasser in drei Orten im Kreis Bamberg
In mehreren Gemeinden beziehungsweise Gemeindeteilen im Landkreis Bamberg werden die Bürger dazu aufgerufen, das Trinkwasser abzukochen. Darüber informiert das Landratsamt Bamberg am Montag (28. September 2026).
Betroffen sind laut Landratsamt die Bewohner des Strullendorfer Gemeindeteils Geisfeld, der Gemeinde Zapfendorf sowie des dazugehörenden Gemeindeteils Unterleiterbach.
Grund für das Abkochgebot in Geisfeld ist laut Mitteilung eine Verunreinigung im Hochbehälter in Geisfeld/Strullendorf. Im Trinkwasser der Gemeinde Zapfendorf wurden ebenfalls bakterielle Verunreinigungen festgestellt. Das Wasser sei daher vorübergehend für bestimmte Zwecke nur im abgekochten Zustand verwendbar.
Verunreinigung im Trinkwasser: Abkochgebot in Geisfeld, Zapfendorf und Unterleiterbach
Betroffene Bürger sollten laut Landratsamt folgende Punkte beachten:
- Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
- Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (bei 100 °C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
- Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
- Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (etwa Duschen, Wäschewaschen, usw.) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.