Trinkwasser verunreinigt: Bürger im Kreis Bamberg müssen Wasser abkochen

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Abkochgebot im Landkreis Bamberg
Das Landratsamt Bamberg hat ein Abkochgebot erlassen – welche Bürger betroffen sind.
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Ralf Welz / inFranken.de (Symbolbild)

Wegen Verunreinigungen müssen einige Bewohner des Landkreises Bamberg aktuell Trinkwasser abkochen. Welche Gemeinden betroffen sind und was genau beachtet werden muss.

In mehreren Gemeinden beziehungsweise Gemeindeteilen im Landkreis Bamberg werden die Bürger dazu aufgerufen, das Trinkwasser abzukochen. Darüber informiert das Landratsamt Bamberg am Montag (28. September 2026). 

Betroffen sind laut Landratsamt die Bewohner des Strullendorfer Gemeindeteils Geisfeld, der Gemeinde Zapfendorf sowie des dazugehörenden Gemeindeteils Unterleiterbach. 

Grund für das Abkochgebot in Geisfeld ist laut Mitteilung eine Verunreinigung im Hochbehälter in Geisfeld/Strullendorf. Im Trinkwasser der Gemeinde Zapfendorf wurden ebenfalls bakterielle Verunreinigungen festgestellt. Das Wasser sei daher vorübergehend für bestimmte Zwecke nur im abgekochten Zustand verwendbar.

Verunreinigung im Trinkwasser: Abkochgebot in Geisfeld, Zapfendorf und Unterleiterbach

Betroffene Bürger sollten laut Landratsamt folgende Punkte beachten: 

  • Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
  • Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (bei 100 °C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
  • Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
  • Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (etwa Duschen, Wäschewaschen, usw.) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.

Bei Fragen sollen sich Betroffene an ihren Wasserversorger wenden. Bei gesundheitlichen Fragen stehe auch das Gesundheitsamt beratend zur Verfügung, hieß es. Dieses ist erreichbar unter der Telefonnummer 0951/85650.