Tod durch K.O.-Tropfen: Angeklagter drückt Bedauern aus
Autor: Sebastian Martin
Bamberg, Mittwoch, 02. Dezember 2015
Seit Donnerstag muss sich ein 24-Jähriger vor dem Landgericht Bamberg wegen Mordes verantworten. Er soll zu einer Party in der Wunderburg vor einem Jahr sogenannte "K.O.-Tropfen" mitgebracht haben. Ein 27-Jähriger überlebte den Konsum der Droge nicht. Der Angeklagte sprach am Prozess-Beginn zu den Eltern.
Bevor der Angeklagte mit seiner Aussage vor dem Schwurgericht des Landgerichts Bamberg beginnt, richtet er seine Worte an die Eltern des Verstorbenen, die als Nebenkläger im Saal sitzen. Wenn er könnte, würde er die Nacht rückgängig machen. Es tue ihm leid, sagte er am Donnerstag. Er hätte die Flasche mit den "K.O.-Tropfen" weggeschüttet, hätte er gewusst, was passieren würde.
Ein 27-Jähriger war an Heiligabend 2014 nach dem Konsum der "K.O.-Tropfen" gestorben. Vier Tage zuvor hatte er nach einer Kneipentour spontan in seiner Wohnung in Bamberg gefeiert, wo er die Drogen eingenommen hatte.
Unter den Gästen war der heute 24-Jährige, der von der Staatsanwaltschaft Bamberg wegen Mordes angeklagt worden war und seit Sommer in Untersuchungshaft in der JVA Bamberg sitzt. Der Mann soll verantwortlich für den Tod des 27-Jährigen sein. Außerdem wird ihm versuchter Mord an einem damals 24-Jährigen zur Last gelegt, der laut Anklage nur aufgrund rechtzeitiger künstlicher Beatmung den Drogenkonsum überlebte.
Der Beschuldigte soll zu der Party am 20. Dezember 2014 eine Flasche Gammabutyrolacton (GBL), auch als "Liquid Ecstasy" oder "K.O.-Tropfen" bekannt, mitgebracht haben. Dem 24-Jährigen wird vorgeworfen, die Flasche frei zugänglich auf den Wohnzimmertisch gestellt zu haben, ohne die Gäste auf die Gefahren des Konsums aufmerksam zu machen.
Flasche GBL immer dabei
Es ist eine schwierige Beweisführung für das Landgericht Bamberg. Schließlich waren die meisten Partygäste mindestens alkoholisiert. Auch der Angeklagte gab an, dass er große Erinnerungslücken habe, und verstrickte sich in manche Widersprüche zu seinen vorherigen Aussagen bei der Polizei. Klar scheint zu sein, dass der Angeklagte die Flasche GBL an jenem Abend dabei hatte. Angeblich nur, um sich selbst zu betäuben. In der Wohnung des später Verstorbenen habe er die Flasche kurz unbeaufsichtigt gelassen, in der Zeit sollen die beiden Geschädigten daraus getrunken haben. Daraufhin haben sich die beiden jungen Männer schlafen gelegt, weil sie von der Droge so erledigt waren - zumindest schilderte das der heute 25-Jährige, der den Konsum überlebte.Dem Angeklagten wird vorgeworfen zu diesem Zeitpunkt keine ärztliche Hilfe geholt zu haben. Der 24-Jährige soll den Tod der beiden inkauf genommen haben, um Schwierigkeiten mit der Polizei zu vermeiden.
Das bestritt der Angeklagte. Er sagte, er habe sich keine echten Sorgen gemacht. Durch seinen eigenen GBL-Konsum wisse er, dass man nach ein paar Stunden wieder aufwache.
Der Angeklagte gab an, drogensüchtig zu sein. Mit 15 Jahren hatte er zu kiffen angefangen. Mit 19 Speed ausprobiert. Die (legale) Droge GBL hatte er verstärkt ab 2012 genommen. Er führte kein geregeltes Leben. Zuletzt absolvierte er eine Ausbildung, die er nach dem Geschehen abbrach. Seinen Angaben zufolge nahm er immer mehr GBL zu sich, teilweise auch während der Arbeit auf dem Klo. Er habe sich die als Reinigungsmittel getarnte Droge in Halbliter- bis Liter-Flaschen im Internet bestellt. Jetzt sei er clean, beteuerte er.
27-Jähriger erlitt Hirnschaden
Das Gericht um Vorsitzenden Richter Manfred Schmidt will herausfinden, ob der Mann die Gefährlichkeit, die von der Droge GBL ausgeht, auch den anderen Party-Gästen deutlich gemacht hatte. Zunächst sah es so aus, als ob die beiden Geschädigten nichts über den Inhalt wussten. Doch der 25-Jährige, der den Konsum überlebte, gab zu, über GBL in der Flasche Bescheid gewusst zu haben.Für den 27-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Ein Mitbewohner hatte erst früh am Morgen seinen Zustand bemerkt und den Notarzt gerufen. Doch da hatte dieser bereits einen Hirnschaden erlitten. Ein Urteil wird nicht vor dem 9. Dezember erwartet.