Taxis kommen in Bambergs Fußgängerzone nicht mehr zum Arzt
Autor: Sebastian Martin
Bamberg, Dienstag, 10. Sept. 2019
Die Innenstadt Bambergs ist für die Fußgänger da. Doch was machen diejenigen, die nicht zu Fuß laufen können? Taxifahrer beklagen, dass sie Gehbehinderte, die zum Arzt müssen, ab 10.30 Uhr nicht mehr bis vor die Praxis fahren dürfen.
Die Fußgängerzone in Bamberg ist ein echter Gewinn für Bamberg - kein Auto, Lkw oder Fahrrad darf rollen. Seit 1976 ist vor allem der Bereich Maxplatz und Grüner Markt den Fußgängern vorbehalten. Flanieren ohne Gefahr also. Der Verkehr muss tagsüber draußen bleiben. Bis auf wenige Ausnahmen - Taxifahrer sind aber nicht darunter.
Und das kritisiert Oliver Meißner heftig: Der 61-Jährige fährt mit seinem Hirschaider Unternehmen "Rent a driver" seit Jahren Gehbehinderte und als einer der wenigen auch Rollstuhlfahrer. Laut ihm ist es Taxifahrern nicht mehr erlaubt, in die Fußgängerzone zu fahren, um dort einen gehbehinderten Patienten zum Arzt zu bringen. Und das sorgt auch in den Praxen für Gesprächsstoff.
Nicht mehr geduldet
Bisher sei das Befahren der Fußgängerzone für den Patiententransport unter bestimmten Umständen tagsüber von der Stadt geduldet worden, doch das sei "über Nacht" gekippt worden, sagt Meißner. Er dürfe also nicht mehr nach 10.30 Uhr - bis dahin darf der Lieferverkehr einfahren (siehe Infobox) - in die Fußgängerzone.
Er müsste also einen Parkplatz suchen und dann den Fahrgast in die Praxis bringen, das gehöre schließlich zum Service dazu. Doch der weitere Weg zu einer Praxis ist für ihn ein Unding gegenüber gehbehinderten Menschen. "Es ist keinem Menschen im Rollstuhl zumutbar, bei Schnee und Regen ist jeder Meter einer zu viel."
Die Frage, die sich Taxifahrer wie Meißner stellen: Warum werden Taxis für solche Aufträge nicht generell in die Fußgängerzone gelassen. Schließlich dürften dies Brautpaare, die etwa zur Trauung vor die Kirche St. Martin fahren wollen, auch.
Doch die Satzung der Stadt gibt das nicht her. Stadtsprecherin Ulrike Siebenhaar bestätigt, dass die mündliche Absprache aus den 70ern, wonach Taxifahrer sich für seltene und zwingend notwendige Ausnahmen eine unbürokratische Sondergenehmigung geben lassen könnten, nicht mehr möglich ist - außer in Notfällen. Der Grund: "In letzter Zeit sind eine Vielzahl von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, dass Taxifahrer, teils mit hoher Geschwindigkeit und zu jeder Tageszeit, durch die Fußgängerzone fahren."
Das Straßenverkehrsamt habe deswegen Kontakt zur Taxigenossenschaft aufgenommen und auf die bestehenden Regelungen hingewiesen. Und Patienten hätten ja die Möglichkeit, sich deutlich vor 10.30 Uhr einen Termin geben zu lassen. Doch das ist - so hört man aus Patientenkreisen - nicht praktikabel.