Stimmung im "Chefarzt-Prozess" immer gereizter

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Der 46. Verhandlungstag spielte sich weitgehend hinter verschlossenen Türen ab. Foto: FT-Archiv
Der 46. Verhandlungstag spielte sich weitgehend hinter verschlossenen Türen ab. Foto: FT-Archiv

Im Vergewaltigungs-Prozess gegen Heinz W. erlebten die Besucher am Mittwoch vor allem eins: wie angespannt die Atmosphäre inzwischen ist.

Inhaltlich bekamen die zahlreichen Besucher nicht viel zu hören, die am Mittwoch in den so genannten Chefarzt-Prozess gekommen waren: Die Öffentlichkeit war über weite Strecken ausgeschlossen.

Sofern sich Sitzungssaal 0.107 des Landgerichts vorübergehend wieder für Zuhörer und Medienvertreter öffnete, wurden sie Zeugen eines sich anscheinend zuspitzenden Machtkampfes zwischen der Verteidigung und den übrigen Prozessbeteiligten.

Es gab Anträge und Vorwürfe seitens der Verteidigung, Erwiderungen von Nebenklägerver-tretern und Staatsanwaltschaft. Zwischendurch zog sich die Zweite Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Manfred Schmidt zur Beratung zurück.

So formulierten die drei Rechtsanwälte von Heinz W. (50), dem früheren Leiter der Gefäßklinik am Bamberger Klinikum, neue Befangenheitsanträge gegen drei medizinische Sachverständige.
Sie sprechen ihnen die Neutralität, teils die wissenschaftliche Kompetenz ab.

Einen Antrag begründete der Angeklagte selbst, um dann an die Adresse der anwesenden Gutachter zu sagen: "Wer von den Sachverständigen da mitreden kann, sei dahin gestellt."


Gutachter kamen nicht zu Wort

Keiner der vier anwesenden Sachverständigen kam zu Wort. Nicht der bundesweit bekannte forensische Psychiater Professor Norbert Nedopil aus München, dessen Gutachten die Richter für den Nachmittag vorgesehen hatten, dann aber wegen der fortgeschrittenen Zeit vertagten.

Und auch nicht Arnulf Thiede, Professor für Chirurgie aus Würzburg: Er hatte am Vortag sein vorläufiges Gutachten erstattet und sollte - nach dem Plan der Kammer - am Mittwoch noch offene Fragen beantworten.

Dazu kam es nicht, diesmal auf Antrag der Nebenklägervertreter. Sie setzten beim Gericht durch, dass die Befragung erst stattfindet, wenn der Sachverständige sein Schlussgutachten vorgetragen hat; wenn er also das vorläufige Gutachten um seine Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung ergänzt hat.

Das hatte Thiede und das hatte vor ihm schon der Gynäkologie-Professor Johannes Dietl mündlich tun wollen - was durchaus üblich ist. Dagegen hatte sich aber wiederum die Verteidigung gewandt. Sie verlangt, dass ihr die endgültigen Gutachten schriftlich vorliegen, ehe sie vorgetragen werden. Nur dann könne sie sich im Interesse des Angeklagten ausreichend auf Nachfragen vorbereiten.


Antrag abgelehnt

Nicht mit allen ihren Anträgen kam die Verteidigung am Mittwoch durch. So hätte sie - neben der Öffentlichkeit - auch gern die Anwälte der Nebenklägerinnen ausgesperrt gewusst, als ein Video gezeigt wurde, das W. von sich und der Patentochter seiner Ehefrau in einem Hotelzimmer gedreht hat.

W.s Rechtsanwälte meinen, es handle sich um ein privates Filmchen, das nichts mit den anderen Vorwürfen gegen den 50-Jährigen zu tun habe. Die Richter bejahten dagegen einen "personellen und sachlichen Zusammenhang".

Das Video hat W. laut Anklageschrift heimlich gedreht. Es soll zeigen, wie er den Unterleib der kaum bekleideten jungen Frau mit einem stabförmigen Gegenstand streichelt.

Die damals 18-Jährige ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine von 13 Frauen, die der Angeklagte aus sexuellen Beweggründen erst widerstandsunfähig gemacht und dann missbraucht haben soll.

W. streitet alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe vehement ab. Der Prozess geht am 22. März weiter.