Stegaurach sucht Lösung für Kellerstraßen-Dilemma
Autor: Hans Kurz
Stegaurach, Mittwoch, 29. Oktober 2014
Für den Ausbau der Kellerstraße in Debring müssen die Anlieger 270.000 Euro bezahlen. Daran ist auch die neue Stegauracher Gemeindespitze gebunden. Nach zwei Prozessen bleiben jedoch nur noch zehn Anlieger zur Abrechnung. Ein runder Tisch sucht nun einen Ausweg aus dem Dilemma.
Mehr als vier Jahre nach dem Ausbau bereitet das Thema Kellerstraße noch manchem in Stegaurach schlaflose Nächte. Nicht nur den Anwohnern, die sich durchschnittlich mit rund 25.000 Euro an der Sanierung beteiligen mussten, sondern auch Bürgermeister Thilo Wagner (FW-FL). Zusammen mit seinem Stellvertreter Bernd Fricke (Grüne) lud er darum zu einem ersten runden Tisch in Sachen Kellerstraße ein.
Das Thema war erneut hochgekocht, nachdem das Verwaltungsgericht Bayreuth den Eigentümern des Grundstücks Würzburger Straße 26, die mit 56.000 Euro einen Löwenanteil an den Ausbaubeiträgen zu zahlen hatten, bestätigte, dass sie nicht zur Abrechnung herangezogen werden dürfen.
Ein persönlicher Erfolg für Uwe Mummer, der in den vergangenen fünf Jahren als einer der Köpfe der Interessengemeinschaft Kellerstraße für die Interessen der Anlieger der kleinen Straße in Debring gekämpft hatte. Ein Erfolg, den Mummer - mittlerweile für die Grünen in den Gemeinderat gewählt - jedoch nicht auskosten kann. Denn die 56.000 Euro müssen nun seine verbliebenen, ebenfalls hoch belasteten Mitstreiter schultern. So sieht es das Satzungsrecht vor. Und die Gemeinde ist daran gebunden.
Gemeinde kann Anteil nicht übernehmen
Selbst wenn sie wollte, könnte die Gemeinde diesen Anteil nicht übernehmen. "Ein solcher Beschluss wäre sofort vom Landratsamt kassiert worden", stellte Fricke fest. Für die verbliebenen zehn Beitragszahler müssen also die im März 2012 ausgestellten Kostenbescheide aufgehoben und neu berechnet werden. Außer eine Berufung gegen das Mummer-Urteil hat Erfolg. In die Berufung zu gehen, hatte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung nach intensiver Diskussion und unter dem Druck der ablaufenden Einspruchsfrist mehrheitlich beschlossen. "Wir haben damit immerhin Zeit gewonnen", rechtfertigte Bürgermeister Wagner den Schritt - wohlwissend, dass das für beide Seiten erneut hohe Prozesskosten mit sich bringen kann. Zeit gewonnen, um "zusammen nach Lösungen suchen, um zu erträglichen Beiträgen zu kommen. Lösungen, die juristisch haltbar sind", führte Fricke aus.
Denn die Bayreuther Richter hatten noch eine weitere Überraschung für Stegaurach parat. Sie stellten fest, dass der obere Teil der Straße nie von der Gemeinde ausgebaut worden war, dass es sich dort nun also um eine Ersterschließung handelt. Das heißt, die Kosten für dieses Teilstück müssen nicht wie beim Rest im Verhältnis 80:20, sondern 90:10 auf Anlieger und Gemeinde umgelegt werden.
Wo die Grenze genau zu ziehen ist, geht aus dem Bayreuther Urteil jedoch nicht klar hervor. Die Angabe "ca. 250 Meter" trifft vor allem einen Anwohner, dessen Grundstück sich auf Höhe der ominösen Trennlinie befindet. Dieser verweist auf ein Schreiben aus dem Jahr 1973, in dem ihm der damalige Bürgermeister zusicherte, dass bei einer "etwaigen Weiterführung der Kellerstraße keine weiteren Erschließungskosten" auf ihn zukämen. In einer vorläufigen Neuberechnung der Ausbaubescheide, die die Gemeinde dem Gericht vorlegen musste, war er aber mit zu den Erschließungskosten veranlagt worden. Demnach würden auf die Anlieger im unteren Teil der Straße zusätzliche Forderungen von gut 500 bis knapp 6000 Euro zukommen, auf ihn aber fast 26.000 Euro. Vorwürfe gegen die Verwaltung erhob deswegen auch er, nachdem Mummer zuvor schon von "zerstörtem Vertrauen" gesprochen hatte. Man sei derzeit eben an die Vorgaben aus dem Urteil gebunden, verteidigte der Bürgermeister seine Mitarbeiter.
Fehler und Versäumnisse angesprochen
Am runden Tisch im Rathaus wurden dann auch viele Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit angesprochen. Vor allem der, dass die Straße "vollkommen übersaniert" worden sei. Es kamen Punkte zur Sprache, wie etwa der Oberflächenkanal teurer als der darunter liegende Schmutzwasserkanal und mit mehr als 70.000 Euro zu Buche schlägt - obwohl ein Betroffener auf ein Schreiben von 2009 verwies, wonach ihm durch den Kanal keine Kosten entstünden. Wagner bat eindringlich darum, der Gemeinde solche Hinweise zukommen zu lassen.
Zur Sprache kamen aber auch politische Fehler der Vergangenheit. Diese hatten unter anderem dazu geführt, dass das mit Abstand größte und - nun mit der gleichen Begründung - das zweitgrößte Grundstück aus der Berechnung fiel.
Um neue Lösungswege zu finden, will die Gemeinde nicht nur weitere juristische Auskünfte und Einschätzungen durch den Gemeindetag einholen. Angeregt wurde beim runden Tisch etwa, dass ein unabhängiges Büro die Bescheide neu berechnen soll. Auch könnte der Ausbau auf mögliche Fehler und unnötige Maßnahmen hin überprüft werden.