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Bamberg verschärft Regeln für Demos: Das gilt ab sofort - Anzeigen und Bußgelder drohen


Autor: Redaktion

Bamberg, Donnerstag, 06. Januar 2022

In Bamberg gilt jetzt eine neue Vorschrift für Demonstrationszüge: Alle Teilnehmenden müssen einen Mundschutz tragen. Bei Verstößen werden Anzeigen erstattet und Bußgelder verhängt.
Die Stadt Bamberg ordnet die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske an, weil bei Demonstrationen (im Bild vom 3.1.2022) der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann. Verstöße werden bestraft.


Bei Demonstrationen in Bamberg gilt ab sofort eine Maskenpflicht. Das teilte die Stadt Bamberg am Mittwoch (5. Januar 2022) mit. Der Grund dafür hängt mit vergangenen Protesten zusammen.

Versammlungen sind vom Grundgesetz geschützt und dürfen daher auch während der Pandemie stattfinden - unter bestimmten Rahmenbedingungen. Laut Infektionsschutzgesetz muss zwischen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Haushalten ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Neue Vorschrift: Maskenpflicht bei Demonstrationen in Bamberg

"Die Erfahrungen in jüngster Zeit zeigen allerdings, dass dies bei 'sich fortbewegenden Versammlungen', also Demonstrationszügen, nicht immer ausreichend umgesetzt werden konnte", so die Stadt. Das treffe zum Beispiel auf Engstellen im Streckenverlauf zu. 

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In Hinblick auf die Ausbreitung der Omikron-Variante und steigende Infektionszahlen ist daher das dauerhafte Tragen einer Schutzmaske erforderlich, lautet die fachliche Einschätzung des Bamberger Gesundheitsamtes. Zugrunde liege auch die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für das Tragen von Masken in Außenbereichen bei fehlendem Mindestabstand und unübersichtlichen Situationen mit Menschenansammlungen.

Laut Stadt gilt daher ab sofort, dass Teilnehmende und Ordner bei Demonstrationszügen durchgängig eine FFP2-Maske oder OP-Maske tragen müssen. Nur zu Identifikationszwecken oder aus zwingenden Gründen wie Redebeiträgen darf die Maske abgenommen werden. Bei Verstößen drohen Anzeigen und Bußgelder.

Mundschutzpflicht: Hier werden Ausnahmen gemacht

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre und Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Das muss vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachgewiesen werden. Dieses muss den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten.

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Demonstrierende, die eine solche Ausnahme von der Maskenpflicht in Anspruch nehmen wollen, müssen den Grund dafür bereits vor ihrer Teilnahme an der Versammlung gegenüber der Polizei "glaubhaft machen". Ihnen wird dann ein gesonderter Platz zugewiesen.

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