Schranken-Panne in Altendorf: Staatsanwalt hakt nach
Autor: Jutta Behr-Groh
Altendorf, Dienstag, 04. März 2014
Die Staatsanwaltschaft am Landgericht kündigt Ermittlungen wegen des möglichen Verdachts der Gefährdung des Bahnverkehrs an. Anlass ist unser Bericht über den Bahnübergang in Altendorf, wo es in jüngster Zeit wiederholt zu kritischen Situationen gekommen sein muss.
Die Staatsanwaltschaft am Landgericht kündigt Ermittlungen wegen des möglichen Verdachts der Gefährdung des Bahnverkehrs an. Anlass ist unser Bericht über den Bahnübergang in Altendorf, wo es in jüngster Zeit wiederholt zu kritischen Situationen gekommen sein muss.
Martin Dippold ist bei der Staatsanwaltschaft als Abteilungsleiter für Verkehrsdelikte der zuständige Mann. Er erfuhr aus der Zeitung von den Vorfällen in Altendorf und auch davon, dass der Bürgermeister bislang erfolglos bei der Deutschen Bahn AG um Abhilfe gebeten hat.
Ob dem Unternehmen ein Vorwurf nach Paragraf 315a/ Absatz 2 des Strafgesetzbuches (StGB) - Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs - zu machen ist (siehe Infobox), sollen die Ermittlungen klären.
Im gestern ausführlich beschriebenen Fall des Ehepaars Ochs ging zum Glück alles glimpflich ab. Die beiden Altendorfer kamen mit dem Schrecken davon: Der Schrankenwärter war rechtzeitig gefunden worden und hatte sie "befreit", ehe sich der nächste Zug näherte.