Richter zu Schlägern in Bamberg: "Er könnte jetzt auch tot sein"
Autor: Anna Lienhardt
Bamberg, Donnerstag, 07. Januar 2016
Erst schlugen zwei junge Männer einen Diskobesucher in Hallstadt zusammen, dann traten sie auf das am Boden liegende Opfer ein. Das Amtsgericht verurteilte die Täter aus dem Landkreis Bamberg zu Jugendstrafen - noch zur Bewährung.
Den eigentlichen Grund weiß keiner mehr - doch irgendwie sind sie aneinander geraten, haben sich zunächst verbal aufgeschaukelt. Am Ende lag ein 29-Jähriger auf dem Boden. Mit Fäusten geschlagen, mit Füßen getreten. Sein Kumpel (28) trug eine gebrochene Nase davon, von einem Faustschlag mitten ins Gesicht.
Es war der 22. März 2015, die beiden Männer waren am Abend mit Freunden in einer Diskothek in Hallstadt verabredet. Ebenfalls dort: Die späteren Täter Thomas P. und Markus S. (Namen geändert). Eine Freundin der beiden feierte Geburtstag, gab die Getränke aus, etliche Schnäpse wurden gekippt.
Vor dem Bamberger Amtsgericht gaben sowohl Thomas P. (19), als auch Markus S. (21) an, keine richtige Erinnerung mehr an besagten Abend zu haben. Trotzdem legten beide Geständnisse ab. Der Ältere gab zu: "Ich weiß nur, dass wir den zu Boden gebracht haben, und dass wir getreten haben."
Die beiden Parteien hatten sich zuvor nicht gekannt. Alkoholisiert waren sie noch in der Disko verbal aneinander geraten. Im Parkhaus in der Nähe folgte dann handfeste Gewalt: Das erste Opfer haben die beiden Freunde "mit Faustschlägen traktiert und zu Boden gebracht, dann gab es mindestens fünf Tritte gegen Kopf und Körper", rekonstruierte Richter Martin Waschner den Abend.
Ein Zeuge beschrieb die Sitution folgendermaßen: "Es waren keine Micky-Maus-Tritte, sondern gezielt gegen den Kopf getreten."
Das Opfer selbst zählte auf: "Ich hatte eine Gehirnerschütterung, war kurzzeitig bewusstlos, hatte Platzwunden an der Lippe, außerdem etliche Prellungen und Schürfungen."
Als sein Kumpel zur Hilfe eilen wollte, bekam er vom älteren Täter direkt einen Faustschlag auf die Nase. Diese war gebrochen, eventuell steht auch in Zukunft eine Operation an.
Beide Täter entschuldigten sich im Gerichtssaal bei ihren Opfern. Markus S. beteuerte vor der Urteilsverkündung, dass er durch die Untersuchungshaft aus seinen Fehlern gelernt habe und bat um eine Bewährungsstrafe. Sein Kumpel Thomas P. sagte über die Zeit, die er bei der Polizei festgehalten worden war: "Das war richtig krass. Du bist nicht mehr Herr über dein Leben. Das werde ich nie wieder tun."
Das Schöffengericht verurteilte die beiden nach längerer Beratung schließlich zu Jugendstrafen auf Bewährung. Zu ihren Gunsten werteten die Richter die Geständnisse der Täter, eine gewisse Enthemmung durch den Alkoholkonsum sowie die Tatsache, dass sie sich bei ihren Opfern entschuldigt hatten.
Der 19-jährige Thomas P. bekam ein Jahr und drei Monate mit einer zweijährigen Bewährungszeit. Er muss zudem 1000 Euro in Raten an das Opfer der Tritte zahlen und an einem Anti-Gewalttraining teilnehmen.
Die Strafe für seinen 21-jährigen Kumpel lautet zwei Jahre, die Bewährungszeit liegt bei drei Jahren. Markus S. muss ebenfalls an einem Anti-Gewalttraining teilnehmen, außerdem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und hat die Auflage bekommen, seine Ausbildung abzuschließen und sich danach um einen Job zu bemühen. Zudem: Drei Jahre Alkoholverbot, das durch vier Urinproben pro Jahr überprüft werden soll.
Entschuldigungen im Gerichtssaal
Beide Täter waren bereits wegen Körperverletzungsdelikten aufgefallen, der ältere schon drei Mal. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe hatte über Markus S. ganz klar gesagt: "Unter Alkoholeinfluss sind weitere Straftaten zu erwarten." Mit Blick auf die Bewährungsstrafe betonte Richter Waschner an S. gewandt: "Das ist Ihre allerletzte Chance! Ein Mal noch, und Sie sind lange weg."Und gegenüber beiden stellte er klar, dass es sich um "erhebliche Taten" gehandelt habe. "Da ist eine absolute Grenze, die überschritten wurde. Er (der am Boden liegende Mann, Anm. d. Red.) könnte jetzt auch tot sein."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.