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Prozess um tödlichen Messerstich in Bamberg: Haftbefehl aufgehoben


Autor: Gertrud Glössner-Möschk

Bamberg, Dienstag, 19. Juli 2016

Der heutige Prozesstag gegen Alexander L. am Landgericht Bamberg begann mit einer Überraschung. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufgehoben.
Kerzen und Blumen am Tatort Lange Straße. Das Bild entstand im Juni 2015. Foto: FT-Archiv


Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Bamberg hat am vierten Verhandlungstag im Prozess gegen Alexander L. den Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen. Der 36 Jahre alte Angeklagte aus Bamberg wird von der Staatsanwaltschaft eines Mordes beschuldigt.

Staatsanwalt Otto Heyder hat eine sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Bamberg gegen die Aufhebung des Haftbefehls angekündigt. Bis zu einer Entscheidung bleibt Alexander L. auf freiem Fuß.

Vorsitzender Richter Manfred Schmidt begründete die Aufhebung des Haftbefehls. Er sagte, nach der bisherigen Beweisaufnahme könne nicht ausgeschlossen werden,dass L. von seinem späteren Opfer selbst angegriffen worden sei.

In dem Prozess geht es um einen Streit vor gut einem Jahr in der Passage eines Bamberger Wohn- und Geschäftshauses zwischen L. und einem Mieter in dem Anwesen. Dieser Mann erlag zwei Tage nach der Auseinandersatzung seinen schweren Stichverletzungen.