Not beim Bahnfahren: Kunde sucht Thron
Autor: Natalie Schalk
Bamberg, Freitag, 29. Januar 2016
Sie ist Hort der Überraschungen und Abenteuer, Schauplatz und Spiegel menschlicher Befindlichkeiten und immer wieder Thema für unsere Richter: die Deutsche Bahn. Was bei Zugreisen manchmal so läuft, finden die Kunden besonders heikel, wenn's ums Bord-WC geht.
Der moderne Zugreiseverkehr ist ein komplexes, beinahe perfekt funktionierendes System. Okay: nicht perfekt. Aber komplex ist das Ganze. High-Tech. Ein Knopfdruck und - shshshsh - wie von Geisterhand öffnet sich die Tür zum aluminiumglänzenden Bord-WC. Und zu dem Mitreisenden, der noch einen sehr kurzen Moment entspannt auf dem Topf hockt, bevor er der neugierigen Blicke gewahr werdend vom nackten Entsetzen gepackt seine Hose hochzuraffen versucht. Des Passagiers Seelenpein bleibt aber entblößt, bis die Automatik die Tür Sekunden später gnädig schließt.
Hoffen darf der Bahnkunde. Immer. Aber er soll bloß nichts erwarten.
Ein Bahnkunde muss eben wissen, dass es im High-Tech-Klo ein extra Knöpfchen für die Verriegelung gibt. Dann darf er darauf hoffen, sich auf der Alu-Schüssel in Ruhe zu erleichtern. Ja, hoffen darf er. Erwarten darf er das nicht, findet die Bahn.
Sie will auf keinen Fall 200 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil die Reise für eine Kundin in die Hose ging, als das einzige Klo kaputt war. Das Unternehmen ist in Berufung gegangen und nun wird in Trier in zweiter Instanz neu verhandelt.