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Noch hält Denzlers Schutzgebiet im Steigerwald


Autor: Michael Wehner

Bamberg, Dienstag, 13. Januar 2015

Die Uhr für den "Hohen Buchenen Wald" bei Ebrach tickt. Bis Februar wollte München den Schutzstatus des einzigen größeren Waldschutzgebiets im Steigerwald schleifen. Möglicherweise war das etwas voreilig.
Wie eine knorrige fränkische Buche: Der Schutzstatus des "Hohen Buchenen Waldes" bei Ebrach erweist sich als langlebiger als gedacht.  Foto: M. Wehner


Achteinhalb Monate. So lange dauert der Einschlagstopp für das erste größere Waldschutzgebiet im Steigerwald. Die Naturschutzbehörde des Landkreises Bamberg hatte es im April 2014 "verordnet" - als Grundlage für ein Welterbe Steigerwald.

770 Hektar Wald rund um Ebrach stehen seitdem unter Schutz. In den Kernbereichen wird kein Holz mehr geschlagen.

Doch wie lange noch? Anfang Dezember hatte München noch einmal klar gemacht, dass es den Vorstoß aus Bamberg auf keinen Fall tolerieren will. "Sie können davon ausgehen, dass der geschützte Landschaftsbestandteil im Februar vom Tisch ist", sagte Ministerialdirigent Martin Neumeyer. Die Antwort, wie die Bamberger Verordnung aus dem Weg geräumt werden soll, blieb er freilich schuldig.

Möglicherweise, weil es doch nicht so leicht und vor allem nicht so schnell möglich ist. Die in den letzten Monaten des damaligen Landrats Günther Denzler (CSU) geschaffene Verordnung kann nämlich gar nicht durch einen Federstrich vom Tisch gewischt werden - selbst wenn Seehofer es wollte.

Soll das Waldschutzgebiet zu Fall gebracht werden, bieten sich nach Einschätzung von Experten nur zwei Wege an - eine Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) bzw. die Rückabwicklung der Verordnung über die Untere Naturschutzbehörde. Was von beiden Möglichkeiten einfacher wäre, ist nicht leicht zu beantworten. Eine Normenüberprüfung dauert in der Regel Monate, wenn nicht Jahre. Da bislang noch keine Klage in München anhängig ist, scheint es so gut wie ausgeschlossen, dass der Schutzwald bereits im Februar wieder zum Nutzwald werden könnte, wie Neumeyer verspricht - ganz abgesehen davon, dass gewichtige Gegner wie der Bund Naturschutz alles dafür tun werden, um einen solchen Schritt zu erschweren.

Doch auch die Rückabwicklung einer Verordnung geht nicht nicht auf Kommando und schon gar nicht im Schweinsgalopp. Als erstes wäre ein schlüssiger Grund nötig, warum der durch Gutachten des Landratsamts belegte Schutzzweck für die Wälder bei Ebrach plötzlich entfallen sein soll. Dann müsste die Negativ-Verordnung den gleichen Gang durch die Instanzen absolvieren wie die Ausgangsverordnung. Ganz abgesehen vom Imageschaden für eine Behörde, die sich selbst widerlegt. würde das "mindestens ein halbes Jahr dauern", sagt ein Jurist.

Moderate Töne im Landsratsamt
Vielleicht sind diese Aussichten der Grund, dass man im Landratsamt auffällig moderate Töne anschlägt. Hier ist auf unsere Anfrage nicht mehr von der Rücknahme der Denzlerschen Verordnung die Rede, sondern von einer "notwendigen Anpassung".Was sich dahinter verbirgt, wollte Steffen Nickel mit Rücksicht auf laufende Beratungen nicht sagen. Bekanntlich will eine Arbeitsgruppe einen Weg ausloten, um den Steigerwald zum Welterbe zu machen - als Weltnaturerbe, Weltkulturerbe oder so genannte Mixed Site" (siehe dazu auch Seite 16).
Unabhängig von den Aussichten einer solchen Bewerbung fürchtet der Bund Naturschutz, dass schon bald wieder tonnenschwere Erntemaschinen durch den Wald bei Ebrach rollen. Denn während der Staatsforstbetrieb Schutzwürdigkeit und hohes Alter der Buchen in Frage stellt, kamen die Naturschützer bei einer Ortsbegehung auf ganz andere Ergebnisse.

Nach Angaben von Ralf Straußberger hat der Wald auf über 90 Hektar ein Alter von mehr als 140, teils sogar mehr als 180 Jahren. Selbst in den jüngeren Wäldern gebe es einige Tausend dicker Laubbäume. Sein Fazit: "Eine Rücknahme des Schutzgebiets wäre ein Riesenfehler. Diese Laubwälder gehören mit zum Besten, was es an schützenswerten Wirtschaftswäldern in Bayern gibt."

 

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