Noch eine Zeugin festgenommen

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Foto: Ronald Rinklef
Foto: Ronald Rinklef

Im Sandstraßen-Prozess kommt es zu einer weiteren Verhaftung. Auch die 21-Jährige Sarah M. muss sich nun wegen uneidlicher Falschaussage verantworten.

Es war Juliana F., die noch kurz vor Verhandlungsbeginn Fernseh-Interviews gab, um sich für ihren noch immer inhaftierten Sohn Robin zu engagieren. Und es war auch Juliana F., die schon kurz nach Verhandlungsbeginn vom Zuschauerraum in den Zeugenstand gerufen wurde. Denn Oberstaatsanwalt Otto Heyder hatte sie einige Stunden zuvor im Sat.1-Frühstücksfernsehen gesehen. Und dort berichtete die Mutter, dass ihr Sohn kurz nach der ominösen Bamberger Nacht mit ihr telefoniert hatte. Weil aber gegen ihren Sohn wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage ermittelt wird, konnte sie vor Gericht die Aussage verweigern - was dann auch geschah. "Ich habe eben noch mit dem Sozialdienst der JVA gesprochen. Sie müssen sich keine Sorgen machen, es geht ihrem Sohn den Umständen entsprechend gut", hatte Heyder ihr versichert.

Gab es Absprachen?

Dann ging der Prozess so weiter, wie er eigentlich hätte beginnen sollen: Vorsitzender Manfred Schmidt wies noch einmal darauf hin, dass der Geschädigte Christian K. (Namen geändert) extrem schwer verletzt worden sei. "Es ist nur der ärztlichen Kunst und seinem Glück zu verdanken, dass er überhaupt überlebt hat", sagte Schmidt. Die Aussage des Rechtsmediziners habe gezeigt, dass sämtliche Verletzungen K.s durch eine Gewalteinwirkung, den ungebremsten Sturz auf den Kopf, verursacht worden seien. "Nun ist es aber ein grundlegendes Problem des Verfahrens, dass der Angeklagte Tom Z. von vielen Zeugen aus dem Verfahren herausgehalten werden sollte", stellte Schmidt heraus. Dass von etwa zehn Leuten, die nah am Geschehen vorbeigelaufen sind, keiner etwas gesehen habe, sei nicht glaubhaft. Daher spreche einiges für Absprachen zwischen den Zeugen.

Der Verteidiger des anderen Angeklagten Andi H., Jochen Kaller, wies darauf hin, dass sein Mandant aufgrund des Schweigens so vieler Zeugen "mehr als zwei Monate in U-Haft saß, für einen Tatbestand, den er nicht erfüllt". Letztendlich sei es nur dem harten Durchgreifen der Staatsanwaltschaft zu danken, dass nun nicht H. eine mehrjährige Haftstrafe wegen versuchten Totschlags drohe. "Dass einzelne Zeugen eine kurze Zeit in Haft saßen, ist sicher auch schmerzhaft, aber es war für die Wahrheitsfindung erforderlich."

Schnell zeigte sich, dass die verbliebenen drei Zeugen nicht am laufenden Verhandlungstag vernommen werden konnten. Denn der eine legte erneut ein Attest vor, Oberstaatsanwalt Heyder will aber nicht auf dessen Aussage verzichten: "Ich sage ganz klar: So lange es in diesem Verfahren noch eine Frage gibt, die zur Erhellung beitragen kann, werde ich sie stellen." Und die dritte Zeugin wurde wieder heimgeschickt, weil sich die Verhandlung davor in die Länge zog.

Dazu trug auch die mehr als zweieinhalbstündige Befragung der Zeugin Sarah M. bei, die mit einem Rechtsbeistand gekommen war (ein Journalist von der "Zeit" erklärte, außer im NSU-Prozess noch nie so ausführliche Zeugenbefragungen erlebt zu haben). Die 21-jährige Schülerin sei in der Tatnacht am späten Abend nach der Arbeit zum Feiern in die Sandstraße gegangen. Bei der ersten Begegnung mit den beiden Geschädigten hätten diese sie belästigt und sie unter anderem mit derben Worten gefragt, was sie für eine bestimmte Form des Geschlechtsverkehrs verlange. Sie sei dann mit den Worten "Ihr seid eklig, verpisst euch" weggegangen, einige Zeit später gerieten einige aus ihrer Gruppe erneut mit den Männern in Streit. Sie sei dann irgendwann allein nach Hause gelaufen, aber noch mal zurückgekehrt, um ihren Freund abzuholen. "Da stand an der JVA schon ein Krankenwagen und die Polizei", sagte M.

Zeugin sucht sich Rechtsbeistand

Als Heyder forderte, nun auch diese Aussage wörtlich zu protokollieren, erklärte Schmidt zunächst: "Das lehne ich ab." Der Ton zwischen dem Vorsitzenden und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft wurde nun zunehmend rauer, Schmidt warf Heyder einen "apodiktischen Stil" vor, worauf Heyder erklärte: "Sie haben Ihre Art und ich habe meine."

"Wir haben als Gericht auch die Verpflichtung, Zeugen vor Falschaussagen zu schützen", erklärte Schmidt. "Wenn sie ihre Aussage berichtigt, ist mir das nur recht. Ich habe kein Interesse, eine weitere Zeugin vorläufig festzunehmen", erwiderte Heyder. Doch dann entwickelte sich die Vernehmung wieder genau in diese Richtung. Vor allem, als es um die Frage ging, weshalb sie ihre Rückkehr in die Sandstraße verschwiegen hat, die auch von der Überwachungskamera belegt wurde. Weil Heyder auch in dieser Aussage einige Widersprüche ausmachte, ließ er M. vorläufig festnehmen. Heute soll sie dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. "Was habe ich denn davon, zu lügen?", rief sie noch in den Gerichtssaal.

Der nächsten Zeugin, die nun erst im März vernommen werden soll, empfahl Schmidt, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen. "Das hat ja jetzt auch mit Anwalt nicht funktioniert", erklärte die Schülerin mit Blick auf die vorangegangene Zeugin. Die Verhandlung wird voraussichtlich am 11. März fortgesetzt.

Gab es doch Tritte gegen K.?

Der jüngere Angeklagte Tom Z. hatte vor Gericht eingeräumt, dass er den Geschädigten K. umgestoßen hat. Offen bleibt die Frage, ob er den am Boden Liegenden auch noch getreten hat, wie es der weitere Angeklagte Andi H. behauptet. Z.s Verteidiger Oliver Teichmann beruft sich auf das Gutachten des Rechtsmediziners Peter Betz, nach dem die Verletzungen K.s widerspruchsfrei mit der Aussage seines Mandanten in Einklang zu bringen seien.

Dem Oberstaatsanwalt wirft er eine "Verschwörungstheorie" vor, auch von der "verfehlten Annahme in der Anklage" ausgehend, dass die Verletzungen durch Tritte verursacht wurden. "Es handelte sich hier um ein dynamisches Geschehen, dass nur Sekunden angedauert hat. Die Zeugen sollen offensichtlich Tritte schildern, obwohl beim Geschädigten keine solchen festzustellen sind", erklärte Teichmann. Auch Oberstaatsanwalt Heyder vertraut den Worten des Rechtsmediziners - was die Ursache für K.s schwere Verletzungen angeht. Doch habe dieser nicht den Hinterkopf des verbundenen und speziell gelagerten K. untersuchen können, zudem gebe es auch immer wieder mal Fußtritte ohne Verletzungsfolgen. Aber für die strafrechtliche Beurteilung sei es "durchaus entscheidend, ob jemand den anderen nur ,umtackled', wie Z. es formulierte, oder ob er ihm auch auf den Kopf tritt".

Was mit den bereits inhaftierten Zeugen geschah

U-Haft Von den Zeugen, die nach Ansicht des Oberstaatsanwalts Heyder in der Hauptverhandlung falsche Angaben gemacht haben, befinden sich laut Staatsanwaltschaft derzeit zwei in Untersuchungshaft.

Auflagen Gegen einen dritten Zeugen wurde Haftbefehl erlassen, aber sogleich gegen strenge Auflagen und Weisungen, insbesondere einem Kontaktverbot zu anderen Zeugen und Tatbeteiligten, außer Vollzug gesetzt, so dass gegen ihn keine Untersuchungshaft vollzogen wurde.

Vorläufige Festnahme Eine vierte Zeugin, die in der gestrigen Hauptverhandlung nach Bewertung der Staatsanwaltschaft falsche Angaben gemacht hat, wurde vorläufig festgenommen und wird heute dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Bamberg zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt.

Ermittlungsverfahren Gegen alle vier genannten Zeugen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen falscher uneidlicher Aussage und versuchter Strafvereitelung eingeleitet. Darüber hinaus wurden im Verlauf des Hauptverfahrens gegen zwei weitere Zeugen, von denen eine Zeugin ebenfalls in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bamberg ausgesagt hat, Verfahren wegen falscher uneidlicher Aussage eingeleitet.

Haftantrag wurde in diesen beiden Fällen nicht gestellt.

Vorverfahren Bereits im Vorverfahren wurde gegen drei weitere Zeugen ein Ermittlungsverfahren wegen falscher uneidlicher Aussage und versuchter Strafvereitelung eingeleitet. Zwei dieser weiteren Zeugen befanden sich deswegen zeitweise auch in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen sie wurden zwischenzeitlich aber aufgehoben. Sie wurden aus der Untersuchungshaft entlassen.

Verurteilungen Diese drei genannten weiteren Zeugen wurden zwischenzeitlich zu Freiheitsstrafen auf Bewährung bzw. in einem Fall zu einer Geldauflage nach Jugendstrafrecht verurteilt, zwei dieser Urteile sind bereits rechtskräftig.