Druckartikel: Aufnahmeeinrichtung in Bamberg: Das hat sich in den letzten zwei Jahren geändert

Aufnahmeeinrichtung in Bamberg: Das hat sich in den letzten zwei Jahren geändert


Autor: Anna Lienhardt

Bamberg, Sonntag, 13. August 2017

Vor knapp zwei Jahren hat die Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Bamberg-Ost ihren Betrieb aufgenommen.
Vor knapp zwei Jahren hat die Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Bamberg-Ost ihren Betrieb aufgenommen.


Er wurde nach Zahlen und Fakten gefragt, also hat er sie mitgebracht: Stefan Krug, Bereichsleiter für Sicherheit, Kommunales und Soziales bei der Regierung von Oberfranken, wartete in der Sitzung des Familien- und Integrationssenats mit Tortendiagrammen, Tabellen oder Kurvendiagrammen auf.

All diese Möglichkeiten der grafischen Aufbereitung sollen Einblicke geben, woher die Menschen in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) stammen, wie viele aktuell dort untergebracht sind oder wie lange sie durchschnittlich bleiben.

Gleich zu Beginn der Sitzung fasste Krug zusammen: "Der Personenkreis, der am Anfang das Rückgrat der Einrichtung war, wird weniger." Dies sind vor allem Menschen, die aus dem Westbalkan nach Deutschland geflohen sind. Als die Großunterkunft für Flüchtlinge im September 2015 eröffnet wurde, war sie noch als "Ankunfts- und Rückführungseinrichtung für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit" (ARE) ausgelegt. Sprich: Es war klar, dass die Chancen auf einen positiven Asylbescheid schlecht standen.

Mittlerweile ist das Areal in Bamberg Ost organisatorisch dreigeteilt (siehe Infobox). Geändert hat sich außerdem auch die Zusammensetzung der Nationalitäten. Aktuell leben dort etwa 1200 Menschen, eine Zahl, die sich wegen der Zu- und Abgänge fast täglich ändert.

"Die Menschen kommen aus 14 Herkunftsländern, am stärksten vertreten sind Syrien, Russland und Eritrea", erläutert Krug. Zum Zeitpunkt seines Vortrags im Senat waren dies aus Syrien 266 Menschen, aus Russland 191 und aus Eritrea 182. Sie alle kamen in der regulären Erstaufnahmeeinrichtung unter und warten dort auf das Ergebnis ihrer Asylanträge. In der regulären Einrichtung lebt mit 82,1 Prozent der Großteil der Menschen in der Unterkunft.

Die Bewohner der sogenannten besonderen Aufnahmeeinrichtung machen nur etwa 7,9 Prozent aus. Das sind die Menschen aus dem Westbalkan, Stand zum Zeitpunkt von Krugs Vortrag: 91 Menschen.

Die größten Bevölkerungsgruppen unter denen, die in der besonderen Aufnahmeeinrichtung mit einem negativen Asylbescheid rechnen müssen, haben ihre Heimat im Senegal (102), Albanien (54) oder Mazedonien (16).
Anfangs habe es noch ein Übergewicht der freiwilligen Ausreisen gegeben, mittlerweile gebe es in etwa genauso viele Abschiebungen. In der besonderen Aufnahmeeinrichtung bleiben die Menschen im Schnitt 55 Tage, in der regulären Erstaufnahmeeinrichtung sind es 76. In letztgenannter ist das Verhältnis zwischen Abschiebungen und freiwilliger Ausreise nicht ausgeglichen: Die Anzahl der freiwilligen Ausreisen ist nur halb so groß wie die der Abschiebungen beziehungsweise Überstellungen.

Oliver Hempfling, Pressesprecher der Regierung von Oberfranken, weißt darauf hin: Die Dreiteilung der Großunterkunft in eine besondere und reguläre Aufnahmeeinrichtung sowie ein Ankunftszentrum sei als Organisationsstruktur zu sehen. "Die Menschen sind nicht bestimmten Bereichen zugeteilt, sondern sie leben alle zusammen in den Wohnungen auf dem Gelände."

Abgesehen von denjenigen, die untergetaucht sind. Am 18. Juli 2016 war die Dreiteilung der Unterkunft beschlossen worden. Seitdem sind aus der besonderen Aufnahmeeinrichtung 810 Menschen untergetaucht, aus der regulären sind es 396. Stefan Krug von der Regierung von Oberfranken ist klar: "Diese Menschen haben befürchtet, abgeschoben zu werden." In der Sitzung des Senats sagte er zwar: "Die Einrichtung ist ja kein Gefähnigs", schob aber gleichwohl hinterher: "Wer untergetaucht ist, wird gemeldet und ausgeschrieben."

Dies sind vor allem jene Menschen, die kaum Aussicht auf einen positiven Asylbescheid haben, weil ihre Heimat als sicherer Herkunftsstaat gilt. Ob dieser Status auch für Afghanistan gültig ist, darüber wird derzeit in Politik und Bevölkerung heftig gerungen. Laut Oliver Hempfling, Sprecher der oberfränkischen Regierung, prüfen derzeit das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Inneren aktuell noch die Sicherheitslage in Afghanistan dahingehend, "ob dorthin Abschiebungen möglich sind".

Für die große Flüchtlingsunterkunft in Bambergs Osten jedenfalls gilt: "Seit dem 1. Juli sind wir als AEO nicht mehr für Afghanistan zuständig", sagte Stefan Krug vor dem Familien- und Integrationssenat. Dies übernehme nun eine Einrichtung in Regensburg.