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Mord im Asylbewerberheim Unterleiterbach: Es bleibt bei lebenslänglicher Haft


Autor: Stefan Fößel

Bamberg, Dienstag, 09. April 2019

Das Landgericht bestätigte sein 2018 ausgesprochenes Urteil gegen den Mörder Abbas S. Dessen Beitrag zur Tataufklärung genüge nicht für einen Strafbonus.
Der Angeklagte Abbas S. vor dem Landgericht Bamberg Foto: Nicolas Armer/dpa


Eines der laut Staatsanwaltschaft "niederträchtigsten und brutalsten Verbrechen, die in Bamberg je verübt wurden", wurde am Mittwoch erneut vor dem Landgericht verhandelt. Zwei Männer hatten im Januar 2017 in einem Asylbewerberheim in Unterleiterbach (Kreis Bamberg) einen syrischen Landsmann mit 17 Messerstichen und unter Einsatz eines Knebels ermordet, um ihm Geld und Wertsachen zu rauben. Das Landgericht hatte im Februar 2018 den jüngeren Täter zu zwölf Jahren Jugendstrafe verurteilt, den älteren, heute 24-Jährigen, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Nun hatte der Bundesgerichtshof den Strafausspruch gegen den 24-Jährigen aufgehoben. Der galt zwar weiter als schuldig, das Gericht musste aber prüfen, ob eine mildere Strafe in Betracht kommt.

Denn der Mann hatte die Beteiligung des 21-jährigen Mittäters offenbart und die Polizei auch zu der Stelle geführt, wo die Tatwaffen beseitigt worden waren. Deshalb forderte Pflichtverteidiger Thomas Drehsen für seinen Mandanten eine kürzere Haftstrafe. Oberstaatsanwalt Otto Heyder sah zwar einen Beitrag zur Tataufklärung, der genüge jedoch angesichts des verübten Verbrechens aber nicht für eine niedrigere Strafe. Das sah auch die Strafkammer unter Vorsitz von Manfred Schmidt so. Sie blieb bei der lebenslänglichen Strafe für Abbas S. und stellte erneut die besondere Schwere der Schuld fest.

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