Missbrauchs-Prozess Bamberg - Streit um heikle Fotos
Autor: Peter Groscurth
Bamberg, Dienstag, 22. Sept. 2015
Die Aussagen der Eltern des mutmaßlichen Opfers von Heinz W. standen am Dienstag im Mittelpunkt des Missbrauchs-Prozesses. Ihre Tochter soll am 28. Juli 2014 während einer Untersuchung für eine vermeintliche Studie betäubt und vom früheren Chefarzt des Klinikums Bamberg missbraucht worden sein.
Ihre Erinnerungslücken führten schließlich zu dem Entschluss, eine Blutprobe zu nehmen.
Die Mutter (53) der jungen Frau schilderte die Ängste an jenem Abend: "Wir hatten Befürchtungen, aber wir dachten nicht, dass Vergewaltigung dahinter stecken könnte." Der Vater (54), Internist von Beruf, erklärte:"Es war eine sehr gedrückte Stimmung, ich merkte sofort, etwas Schlimmes passiert war. Es hat sich schnell geklärt, dass meine Tochter einen Erinnerungsverlust von einer Stunde hatte. Das Schlimme war, dass der Angeklagte es zuließ, dass sie in diesem Zustand Auto fuhr."
Als die junge Frau mit ihrem Vater später Anzeige gegen Heinz W. bei der Polizei Bamberg erstattete, soll dort der Satz gefallen sein, die Beamten müssten sich erst um wichtigere Fälle kümmern. Aus der Angst heraus, wichtige Ermittlungen würden verzögert, wandte sich der Vater auch an einen früheren Bekannten, Bambergs Polizeichef Udo Skrzypczak.
Im Anschluss betrat der frühere Leitende Oberstaatsanwaltes Bardo Backert den Zeugenstand. Er verantwortete zu Beginn der Ermittlungen gegen Heinz W. die Pressearbeit der Behörde. Der Jurist hatte gegenüber dem Fränkischen Tag die Zahl von einer Million sichergestellten Missbrauchsfotos genanntn - obwohl sich später heraus stellte, es handle sich um weniger Aufnahmen. Backert sagte dazu: "Viele Bilder wurden vielfach kopiert. Doch das sind Fotos, die das Tatverhalten des Angeklagten festhalten. In diesem Ermittlungsstadium des Verfahrens handelte es sich um eine verdachtsbegründete Dokumentation von Fotografien aus dem Unterleibsbereich von möglichen Opfern. Es waren ja keine harmlosen Urlaubsfotos."
Der Leitende Oberstaatsanwalt stellte fest, dass er manch Informationen nicht an die Presse weitergegeben habe. So erwähnte er eine Videosequenz, die den Angeklagten bei einer sexuellen Handlung zeige. Dieser Film habe für die Staatsanwaltschaft große Bedeutung, so Backert weiter: "Während eines Termins bei der Kripo haben wir dieses Video gesehen. Der Sexualbezug der Taten des Angeklagten ist mit den Erkenntnissen dieses Videos zu begründen."