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Messerstecherei vor Schuhhaus in Bamberg: Angeklagter spricht von Notwehr


Autor: Anna Lienhardt

Bamberg, Montag, 11. Juli 2016

Der angeklagte Schuhhändler gab an, dass er sich von Michael G. bedroht gefühlt habe. Diesen soll der Angeklagte niedergestochen haben.
Der Angeklagte betritt den Sitzungssaal im Landgericht Bamberg, der außergewöhnlich gut mit Zuhörern gefüllt ist. Foto: Ronald Rinklef


Der 36-Jährige mutmaßliche Täter sagte vor dem Bamberger Landgericht: "Was ich heute auch noch empfinde: Seinen Tod bedauere ich sehr, doch ich fühlte mich in Leib und Leben selbst bedroht, als er auf mich losging."

Rechtsanwalt Dieter Widmann, der die Seite des Opfers, vertritt, hielt dagegen: "Das Opfer hatte schwerste Verletzungen, so schwer, dass es daran verstarb. Der Angeklagte hat so gut wie keine. Das spricht klar gegen Notwehr."

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dass dieser nach einer lautstarken Auseinandersetzung im Flur über dem Schuhhaus in der Langen Straße auf Michael G. eingestochen haben soll - auch, als G. schon verletzt am Boden lag.

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