Maßkrug-Attacke bei Annafest: fünf Jahre Haft für Angeklagten
Autor: Redaktion.
Bamberg, Mittwoch, 23. Juli 2014
Versuchter Totschlag war es zwar nicht, sondern "nur " schwere Körperverletzung. Trotzdem muss ein 22 Jahre alter Forchheimer erneut für lange Zeit in Haft - vor allem wegen seiner zahlreichen Vorstrafen.
Nach umfangreicher Beweisaufnahme ging am Mittwoch der Prozess gegen einen 22 Jahre alten Mann aus Forchheim am Landgericht Bamberg zu Ende. Er war des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt gewesen, weil er am 20. Juli 2013 einen 17-Jährigen mit einem Maßkrug auf den Kopf geschlagen hatte. Tatort war das Annafest.
Das Opfer - das er nicht kannte - hatte Glück im Unglück: Der junge Mann zog sich ein blaues Auge, eine Gehirnerschütterung sowie eine sieben Zentimeter lange Platzwunde zu. Trotz mehrfacher massiver Schläge mit dem schweren Steinkrug trug er keine schweren Verletzungen oder Folgeschäden davon.
Während für Oberstaatsanwalt Bernd Lieb der Vorwurf des versuchten Totschlages aufgrund der Vielzahl und Wucht der Schläge bewiesen war, verurteilte die Zweite Strafkammer den Angeklagten "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung.
Angeklagter soll Alkoholkonsum unter Kontrolle bringen
Der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt verhängte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und die Unterbringung in eine Anstalt, in der der Angeklagte seinen Alkoholkonsum unter Kontrolle bringen soll. Außerdem muss er die Gerichtskosten übernehmen.
Der Forchheimer habe sich nicht des versuchten Totschlags schuldig gemacht, da es sich um eine "völlige Spontanhandlung ohne Motiv" gehandelt hätte, sagte Schmidt. Argumente, die für eine Strafminderung sprachen, waren unter anderem ein Täter-Opfer-Ausgleich von rund 4000 Euro durch den Angeklagten und ein zumindest halbherziges Geständnis. Außerdem wertete die Zweite Strafkammer die Entschuldigung des Täters an das Opfer positiv.
Warum er dennoch für fünf Jahre ins Gefängnis muss, begründete Richter Manfred Schmidt mit den zahlreichen Vorstrafen des 22-Jährigen. Die Liste reicht von Fahren unter Alkoholeinfluss über Beleidigung und Bedrohung bis hin zu gefährlicher Körperverletzung. Dabei hat der Alkohol fast jedes Mal eine erhebliche Rolle gespielt. "Er zieht sich wie ein roter Faden durch das Leben des Angeklagten", gab Oberstaatsanwalt Bernd Lieb zu bedenken. Nur drei Tage nach seiner letzten Entlassung aus dem Gefängnis und während seiner Bewährungszeit hatte sich der Forchheimer auf dem letztjährigen Annafest wieder betrunken und - mit mindestens 1,33 Promille - wieder einmal zugeschlagen.
"Ich bereue zutiefst"
Das letzte Wort nach Ende der Prozesses wollte der Angeklagte nicht ergreifen. In einem Brief an Oberstaatsanwalt Bernd Lieb hatte er jedoch geschrieben: "Ich bereue es zutiefst und versuche es wieder gut zu machen." Außerdem möchte er seine Ausbildung zum Maler und Lackierer abschließen. Der 22-Jährige und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Gärtner, haben nun zwei Wochen Zeit, um eventuell in Revision zu gehen.