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Landet Bughofer Funkmast vor Gericht?


Autor: Sebastian Martin

Bamberg, Mittwoch, 02. April 2014

Nach dem Bamberger Bausenat lehnt auch die Regierung von Oberfranken den Bau eines Funkmastes in Bughof ab. Bleibt die Frage, ob die Telekom nun ihr Klagerecht nutzt.
Die Telekom wollte in Bughof einen 46 Meter hohen Mobilfunkmast errichten. Eine Genehmigung gibt es dafür bisher nicht.  Foto: Sebastian Martin


Den Bughofern bleibt ein 46 Meter hoher Mobilfunkmast erspart. Zumindest, wenn es nach der Regierung von Oberfranken geht. Das hat auch der Vorsitzende des Schwimmvereins (SVB), Klaus Lachmann, den Mitgliedern auf der jüngsten Versammlung des Vereins bekanntgeben. Die Erleichterung war groß, schließlich hatte der SVB über 1500 Unterschriften gegen die Anlage gesammelt, die da auf dem Gelände des benachbarten WSV Neptun gebaut werden sollte. Doch noch ist nichts sicher - eine Klage ist schließlich möglich.

Aber der Reihe nach. Die Regierung hat den Beschluss des Bau- und Werksenates der Stadt Bamberg in diesen Tagen bestätigt. Der hat im Dezember bereits einstimmig den Bau eines Mobilfunkmastes der Telekom-Tochter Deutsche Funkturm GmbH auf dem WSV-Gelände abgelehnt. Es handle sich schließlich um ein Naherholungs- und Landschaftsschutzgebiet, lautete die Begründung.

Die Regierung spricht davon, dass der Flächennutzungsplan der Stadt eine Grünfläche ausweise. Dessen Charakter werde durch einen Mobilfunkmast gestört. Außerdem habe die Fläche eine "besondere Bedeutung für die Freizeit und Erholung", so zumindest weise das der Landschaftsplan aus.

Baureferat überstimmt

Damit widerspricht die Regierung dem städtischen Baureferat. Das war nach langer rechtlicher Prüfung zu dem Urteil gekommen, dass einer Genehmigung nichts im Wege stehen darf. Schließlich handele es sich dabei um ein so genanntes "privilegiertes" Bauvorhaben, das der Telekommunikationsversorgung dient. Es stünden dem keine Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Immissionsschutzrechts entgegen.

Der Bausenat lehnte den Mast jedoch ab. Er dachte dabei auch an das Erholungsgebiet, an die vielen Kinder, die in den beiden Schwimmvereinen aktiv sind. In Kauf genommen wurde damit damals, dass die Entscheidung rechtlich angreifbar sein könnte.

Die Stadtverwaltung hat den Beschluss bei der Regierung von Oberfranken beanstandet - das ist der normale Weg. Nun liegt die Bewertung der Regierung vor, und es zeigt sich, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt.

Nach der Ablehnung durch die Regierung kann die Telekom gegen den Beschluss klagen. "Das ist ab jetzt möglich", sagt Thomas Beese, Baureferent der Stadt. Der ablehnende Bescheid ist in diesen Tagen an die Telekom gegangen. Ab jetzt läuft die Rechtsmittelfrist.

Auch der WSV Neptun könnte Rechtsmittel einlegen. Doch Vorstand Horst Schubert betont: "Wir klagen nicht." Beim WSV könne man gut mit der Entscheidung leben. Dass es für den Verein Probleme mit dem Vertragspartner Telekom geben könnte, glaubt er nicht.

Bleibt die Frage: Wird das Unternehmen gegen die Ablehnung des Bauantrags klagen oder einen anderen Standort suchen? Auskunft gibt es bei dem Telekommunikationsunternehmen dazu momentan nicht. Man mache sich Gedanken über weitere Schritte. Was dabei heraus kommt? Abwarten.