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Kooperation aktuell kein Thema


Autor: Harald Rieger

Bamberg, Mittwoch, 26. November 2014

Der Landkreis sieht derzeit keine Notwendigkeit in Sachen Krankenhäuser mit der Sozialstiftung Bamberg gemeinsame Sache zu machen. Man sei auf Partner nicht angewiesen, betont Landrat Johann Kalb.
Die Juraklinik in Scheßlitz, eines der beiden landkreiseigenen Krankenhäuser.  Foto: RiegerPres


Die Frage nach einer eventuellen Kooperation oder Fusion der Krankenhausgesellschaft des Landkreises mit der Sozialstiftung Bamberg oder anderen Krankenhäusern der Region stellt sich derzeit nicht. "Es macht keinen Sinn, in die Satzungen derartige Überlegungen einzubauen, da niemand aktuell weiß, ob es überhaupt und wenn ja, wann zu einer Kooperation kommt", betont Landrat Johann Kalb (CSU). Der Landkreis Bamberg arbeite seit Jahren an der "Gesundheitsregion Franken", sei aber bisher immer gescheitert, sagte Kalb in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses.

Außerdem: Mit den Kooperationen unter einem Dach sei man so gut aufgestellt, dass man nicht das Übernahmeopfer spielen müsse. "Wir sind nicht so schwach, dass wir auf einen anderen angewiesen sind. Dennoch werden wir die Gespräche fortsetzen", resümierte Kalb.

Allerdings werde man auch künftig im Landkreis die Zuständigkeit selbst in Händen halten und man werde sich nicht von anderen vorschreiben lassen, was gemacht werde.

Ungeachtet dieser grundsätzlichen Haltung hatte sich der Ausschuss mit einer Reihe von Satzungsänderungen zu beschäftigen. Es galt, die Hauptsatzung der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft (GKG) sowie die seiner Untergruppierungen stellenweise neu zu definieren. Der Landkreis Bamberg hat die GKG im Jahre 1995 ins Leben gerufen. Diese hat sich inzwischen zu einem multifunktionalen Dienstleister im Bereich der Medizinischen Versorgung und Pflege des Landkreises entwickelt.

Unter ihrem Dach finden sich neben den beiden Kliniken in Scheßlitz und Burgebrach auch zahlreiche Seniorenheime des Landkreises. Insgesamt besteht die Holding aus 16 Töchtergesellschaften. Darunter beispielsweise die "Clinitrade GmbH", die sich auf dem Handel mit Klinikbedarf, Medizintechnik, Objekteinrichtung spezialisiert hat. Oder die "Ökon-Serv" mit ihren Schwerpunkt auf hauswirtschaftlichen und technischen Diensten, Verwaltungsleistungen und Arbeitnehmerüberlassungen. Und unter der "Seniotel Pflegedienst gGmbh" sind Seniorenzentren und Pflegeeinrichtungen wie in Baunach, Stegaurach, Gundelsheim und der Lichteneiche organisiert.
Eine der bedeutendsten Satzungsänderung beschloss der Kreisausschuss im Paragraph 10 der GKG. Hier geht es um die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte. So kann künftig in einigen Fällen nun auch der Kreisausschuss bis zu einer Wertgrenze von 500 000 Euro entscheiden. Erst über die Wertmarke hinaus ist der Kreistag zu befragen. Hintergrund dieser Änderung ist, dass es oftmals einen längeren Zeitraum bedarf, ehe sich der Kreistag zusammenfindet.

Elf statt zehn Aufsichtsräte

Einstimmig beschlossen wurde auch die Aufstockung des Aufsichtsrates von zehn auf elf Mitgliedern. Für eine etwas größere Diskussion hingegen sorgte die künftige finanzielle Verfügungsgrenze des Geschäftsführers der GKG. Laut der bisherigen Satzung durfte der Geschäftsführer für Bau-, Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafter bis zu einem Wert von 500 000 DM frei verfügen.

Der Vorschlag der Verwaltung den Höchstbetrag in Euro umzuschreiben stieß jedoch bei einigen Kreisräten auf wenig Zustimmung. So waren beispielsweise die Kreisräte Bernd Fricke (Grüne/Al) und Carsten Joneitis (SPD) der Ansicht, dass dies eine zu große Machtstellung für den Geschäftsführer sei, ohne dessen Vertrauen anzuzweifeln. "Die Inflation ist nicht so hoch, dass wir die DM-Beträge nun eins zu eins in Euro umrechnen müssten. Ich stimme hier mit der SPD überein, dass 300 000 Euro ausreichend sind", betonte Fricke.

Höchstgrenze 500 000 Euro

Landrat Kalb und Kreisrat Wolfgang Möhrlein (CSU) plädierten für eine Höchstgrenze von 500 000 Euro. Schließlich, so argumentierte Möhrlein, sei es damals vor zwanzig Jahren, als die Satzung in Kraft getreten sei, auch schon viel Geld gewesen. "Wir befinden uns zudem immer in enger Abstimmung mit dem Geschäftsführer, so dass wir ihm durchaus unser Vertrauen schenken können", sagte Möhrlein. Und so folgte am Ende die Mehrheit dem Vorschlag der Verwaltung, legte die Höchstgrenze mit acht zu vier Stimmen auf 500 000 Euro fest.