Kommt der Nationalpark im Steigerwald durch die Hintertür?
Autor: Günter Flegel
Bamberg, Mittwoch, 08. Mai 2019
Der Landtag hat am Mittwoch ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem die Natur im Freistaat besser geschützt werden soll. Dazu gehört die Stilllegung von 75 500 Hektar Staatswald. Auch im Steigerwald?
Das erfolgreiche Volksbegehren zur Artenvielfalt in Bayern könnte durch die Hintertür das bringen, was Naturschützer schon lange fordern, die Staatsregierung aber bislang vehement abgelehnt hat: ein großes Schutzgebiet, sprich einen Nationalpark im Steigerwald. Und nicht nur dort.
Das "Versöhnungsgesetz", das der Landtag gestern nach kurzer Debatte in den Umweltausschuss verwies, soll verhindern, dass es zu einem Volksentscheid über das Bürgerbegehren kommt. Das lief zwar unter der Überschrift "Rettet die Bienen" und wurde in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem darauf reduziert, dass die Landwirtschaft weniger Chemie einsetzen soll. Dahinter steckt aber sehr viel mehr, ein umfassendes Programm, das dem Naturschutz mehr Gewicht geben soll.
Vieles, was an einem runden Tisch der Staatsregierung zusammen mit den Umweltverbänden erarbeitet wurde, dürfte kaum Konfliktstoff bieten, etwa die Begrünung öffentlicher Gebäude oder die Aussaat bienenfreundlicher Mischungen an den Straßenrändern. Andere Punkte in dem 24-seitigen Eckpunkte-Papier, das der Redaktion vorliegt, werden im Detail für heftige Diskussionen sorgen.
Allen voran die geplanten Änderungen im Waldgesetz: Der Freistaat soll sich verpflichten, "auf zehn Prozent der Staatswaldflächen ein grünes Netzwerk einzurichten, das aus Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität besteht", heißt es da wörtlich. Auf diesen Flächen, für die die neue Kategorie "Naturwald" geschaffen wird, schweigt die Säge. Die Bayerischen Staatsforsten bewirtschaften 775 000 Hektar Waldfläche im Freistaat.
"Am Anfang des Prozesses"
Eine Stilllegung von zehn Prozent würde bedeuten, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre 77 500 Hektar Wald nicht mehr bewirtschaftet werden dürfen. Zum Vergleich: Die Waldfläche der Staatsforsten im Steigerwald ist 17 000 Hektar groß.
Zwar gibt es schon eine Reihe von Waldgebieten, wo Bäume uralt werden dürfen, unter anderem in den Bergwäldern der Alpen oder auf den "Trittsteinen" der Staatsforsten im Steigerwald, ökologischen Inseln im Wirtschaftswald. Das reicht aber nicht, folgt man dem Gesetzentwurf, auf den sich CSU und Freie Wähler mit den Verbänden verständigt haben: Da ist von ökologisch besonders hochwertigen Gebieten die Rede und nicht von einem Fleckerlteppich, sondern von großen Öko-Zonen.
"Das zielt ganz klar auf den Steigerwald und auf die Schaffung eines Nationalparks dort, und nicht nur dort", sagte am Rande der Sitzung Ludwig Hartmann, der Fraktionsvorsitzende der Grünen. Für den Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) aus dem Landkreis Schweinfurt hingegen "ist da noch gar nichts entschieden". Man stehe ganz am Anfang des Prozesses. "Wir müssen erst mal nach geeigneten Flächen suchen und die sorgfältig prüfen."