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Knöllchen kosten am Bamberger Bahnhof 29 Euro


Autor: Sebastian Martin

Bamberg, Dienstag, 09. Sept. 2014

Wer am Bamberger Bahnhof auf dem Vorplatz parkt und dafür nicht bezahlt, für den wird es teuer: Strafzettel kosten schon nach wenigen Minuten fast 30 Euro. Autofahrer empfinden das als Abzocke.
Parken ohne Parkschein auf einer privaten Fläche kann teuer werden: Wie hier auf dem Bahnhofsvorplatz in Bamberg. Foto: Matthias Hoch


Axel Fritsch ist nicht der Erste, aber auch nicht der Letzte, den es am Bahnhof erwischt hat. "Das ist Abzocke", sagt der Bamberger. Er hat nur mal eben einen Freund vom Zug abgeholt, der ein paar Tage in der Domstadt verbringen wollte. Und dann gleich ein Knöllchen kassiert.

Er wollte seinem Gast mit dem Gepäcktransport helfen. "Kurz vor dem Eintreffen seines Zuges fand ich auch eine letzte Parklücke am Bahnhof." Fritsch springt an dem Tag also aus dem Auto und eilt zum Bahnsteig. Er sagt, dass er keine vier Minuten später zusammen mit dem Gast wieder am Fahrzeug war. Und dann "fand ich schon einen Zettel an der Windschutzscheibe. Da war aber jemand ganz schnell, dachte ich." Doch den Zettel beachtet er nicht besonders. Zu Hause trifft ihn "bald der Schlag": Er soll 29 Euro innerhalb von zehn Tagen überweisen. Den Tagessatz von sechs Euro plus einer Vertragsstrafe von 23 Euro. Fritsch wittert Abzocke.

"Das sind systematische Machenschaften!"

Von wem der dicke Strafzettel kommt, ist Fritsch zunächst nicht klar. Er dachte erst an die Stadt. Doch dort heißt es: "Generell sind wir nicht für private Parkplätze zuständig", sagt Barbara Dursch, Sachgebietsleiterin des städtischen Parküberwachungsdienstes (Püd). Ein Knöllchen des Püd würde bei einen solchen Verstoß zehn Euro kosten. Doch der Bahnhofsvorplatz gehört der Bahn. Die hat die Bewirtschaftung an ein Unternehmen namens Contipark übertragen. Es handelt sich um einen Privatparkplatz. Das Pech von Axel Fritsch.

Dreifaches der städtischen Strafe
Vom Grundsatz her könnten generell auch private Betreiber gegen Parker vorgehen, die gegen Vertragsbedingungen verstoßen, sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin bei der bayerischen Verbraucherzentrale in München. Dass hier Parkgebühren verlangt werden, sei in Ordnung. Die Frage der Angemessenheit der Strafhöhen sei aber schon zu stellen. Schließlich handelt es sich bei dem Betrag, den Axel Fritsch und andere zu bezahlen haben, um das Dreifache der Püd-Strafen. "Man spricht von Wucher bei über 100 Prozent", sagt Tatjana Halm.

Der Betreiber der Parkplätze vor dem Bahnhof bewirtschaftet solche Flächen in ganz Deutschland. Immer wieder tauchen Beschwerden über die Knöllchen von Contipark auf. Auf der Internetseite der Firma ist deswegen eine Erklärung zu finden, in der sich das Unternehmen gegen den Vorwurf der Abzocke wehrt: Bei der Strafhöhe sei berücksichtigt, welche Kosten bei der Bearbeitung entstehen.

Rechtsexpertin Tatjana Halm sieht dennoch Möglichkeiten, das Vorgehen rechtlich überprüfen zu lassen. Dazu müssten die Betroffenen einen aus ihrer Sicht angemessenen Betrag für ihren Parkverstoß überweisen. Den Rest einbehalten, um es dann auf eine Klage ankommen zu lassen. Eine rechtliche Prüfung sei somit in Gang gesetzt. Doch ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung rät sie davon ab. Schließlich sei der Ausgang unsicher.

Axel Fritsch hat sein Knöllchen inzwischen zähneknirschend bezahlt. Vor allem stört ihn dabei, dass das Geld nicht der Welterbestadt zugute kommt. Wenn man woanders in der Stadt beim Falschparken erwischt würde, dann leiste "der schusselige Bürger" wenigstens einen Beitrag zur Subvention des Schwimmbades oder anderer kultureller Einrichtungen der Stadt. Damit könne er ganz gut leben. Seine 29 Euro hingegen fließen nach Berlin - dort sitzt das Unternehmen Contipark.


Begründung Contipark

"...Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe von 23 Euro [ist] weder dem Grunde nach willkürlich noch der Höhe nach unangemessen, sondern aus vernünftigen betriebswirtschaftlichen Erwägungen und im Rahmen des rechtlich Zulässigen schlicht unumgänglich für eine funktionierende, kundenorientierte Parkraumbewirtschaftung."


Was die Stadt Bamberg fürs Falschparken verlangt

Anwohner Wer sein Auto auf einem Anwohner-Parkplatz ohne Ausweis abstellt, muss laut Auskunft der Stadt für die ersten drei Stunden zehn, ab drei Stunden 20 Euro bezahlen.

Parkuhr/Parkschein Wer auf einem Parkplatz mit abgelaufener Parkuhr oder abgelaufenem Parkschein steht, muss für die ersten 30 Minuten Falschparken zehn Euro bezahlen, ab 30 Minuten kostet es 15 Euro, ab einer Stunde 20 Euro, ab zwei Stunden 25 Euro und ab drei Stunden 30 Euro.

Behindertenparkplatz Teurer wird es nur, wenn man auf einem Behindertenparkplatz steht oder eine Feuerwehrzufahrt blockiert, dann kostet das Knöllchen 35 Euro. sem