Kellerstraße: Kostenverteilung wird überprüft
Autor: Hans Kurz
Debring, Sonntag, 28. Dezember 2014
Die Ausbaubeiträge für die Kellerstraße in Debring haben nicht nur bei den Betroffenen für Empörung gesorgt. Nun lässt die Gemeinde Stegaurach prüfen, ob wenigstens die Kosten für Kanal und Straße korrekt zugeordnet wurden.
Rund 280 000 Euro wurden den Anliegern für den Ausbau der Kellerstraße im Stegauracher Ortsteil Debring in Rechnung gestellt. Nachdem sich die Eigentümer der beiden größten Grundstücke vor Gericht erfolgreich gegen die Heranziehung zu den Ausbaubeiträgen gewehrt haben, müssen die verbleibenden zehn nun diese immensen Kosten schultern. Nicht nur sie, sondern auch viele Andere in Stegaurach und anderswo empfinden das als Unding. Und wie zu hören ist, hat ein erster Anwohner bereits aufgeben und sein Haus verkaufen müssen.
Auch die seit Mai amtierende neue Gemeindespitze ist mit dieser Situation alles andere als glücklich. Denn Bürgermeister Thilo Wagner (FW-FL) und sein Stellvertreter Bernd Fricke (Grüne) hatten in der Vergangenheit wiederholt versucht, Beschlüsse zu Lasten der Kellerstraßenbewohner zu verhinderrn.
Damit sind nun Bürgermeister und Gemeinderat die Hände weitgehend gebunden. Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Oder vielleicht treffender: wurde in den Brunnen geworfen. Der Brunnen, aus dem es kaum ein Entrinnen gibt, heißt Straßenausbaubeitragssatzung, ganz genau: Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS).
Mit 80 Prozent beteiligt
Eine solche ist in Stegaurach seit dem 1. April 2003 in Kraft und gilt selbstverständlich für alle Bürger. Wagners Vorgänger Siegfried Stengel (CSU) hatte denn auch stets betont, die Art und Weise der Abrechnung erfolge "satzungskonform". Was bedeutet, dass Grundstückseigentümer an Anliegerstraßen sich zu 80 Prozent an den Ausbaukosten beteiligen müssen.
Doch sind wirklich alle abgerechneten Kosten für den Straßenbau angefallen? Denn im Zuge des Ausbaus der Kellerstraße wurde auch die marode Kanalisation zu nicht unerheblichen Kosten im Trennsystem erneuert. Und für die Kanalisation gelten andere Abrechnungsgrundlagen. Und genau hier ist der Knackpunkt, an der eine nun vom Gemeinderat in Auftrag gegebene Überprüfung ansetzen soll. Gleich nach den Weihnachtsferien soll untersucht werden, ob bei der Endabrechnung die Kostenverteilung zwischen Straßen- und Kanalbau korrekt erfolgt ist.
Die Möglichkeit war schon bei einem Runden Tisch von Gemeindeverwaltung, Gemeinderat und Kellerstraßenanwohnern im Oktober als eine der wenigen noch möglichen Stellschrauben angesprochen worden. Der Gemeinderat hat nun jüngst nach Auskunft von Bürgermeister Wagner (in nichtöffentlicher Sitzung) den Auftrag zur Überprüfung an die Landesgewerbeanstalt (LGA) Nürnberg - ein Tochterunternehmen des TÜV Rheinland, das für Stegaurach auch schon eine Straßenustandserfassung durchgeführt hat - vergeben. Wagner rechnet damit, dass die Prüfung etwa einen Monat dauern wird. Was sich konkret daraus ergeben wird, kann er - vor allem in Bezug auf die Kostenabrechnung - allerdings nicht einschätzen. "Wir wollen nur Klarheit darüber, ob alle Rechnungen richtig gestellt wurden und ob die ganze Abrechnungsgrundlage passt", sagt er.
Ansatzpunkt gibt es vor allem einen. So musste während der Bauphase im Jahr 2009, die Böschung, welche die Kellerstraße von den nun von der Abrechnung befreiten, südlich gelegenen Grundstücken trennt, aufwendig gesichert werden. Dabei spielte eine Besonderheit der Kellerstraße eine wichtige Rolle: Der Kanal war nicht wie bei anderen Straßen üblich in - also unter - der Straße verlegt, sondern in der Böschung daneben. Die Frage, die die Prüfer der LGA beantworten sollen: Welcher Aufwand war dabei zur Sicherung der Straße, welcher dem Umbau des Kanals geschuldet?
Sollte ein nicht unerheblicher Teil der Kanalerneuerung zuzuschlagen sein, muss dann aber wieder geklärt werden, welche Abrechnung hier greift. Was sich im Untergrund befindet, ist nach Auskunft der Verwaltung Sache der Gemeinde und wird nicht verrechnet. Anders sieht es wiederum bei Arbeiten am Oberbau aus.
Kaum Handlungsspielraum
In der Überprüfung geht es dagegen nicht darum , ob wirklich alle Arbeiten an der Kellerstraße nötig und sinnvoll, oder manche in der Ausführung zu teuer waren. Das hatten die Anwohner schon von Beginn an beklagt. Und sie machten auch beim Runden Tisch wieder darauf aufmerksam. Doch in diesem Punkt sehen Wagner und Fricke aufgrund der bestehenden Satzung und den von der Gemeinde in Auftrag gegebenen und auch bezahlten Arbeiten praktisch keinen Handlungsspielraum.
Allzu große Hoffnungen können sich die Kellerstraßenbewohner also nicht machen. Selbst wenn es eine kleine Entlastung durch andere Abrechnungsmodalitäten geben sollte. Gravierende Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, lassen sich eben nicht mehr ausbügeln.