Keine Ausnahme beim Pflaster
Autor: Anette Schreiber
Oberhaid, Dienstag, 24. Januar 2017
Oberhaid muss den Ausbau der Gehsteige an der Hauptstraße mit allen Anliegern abrechnen, das ist ein Problem.
Die Hauptstraße ist rund 1,4 Kilometer lang, 2012 fertig saniert worden, wobei auch die Gehsteige eine Erneuerung erfuhren. Das heißt der überwiegende Teil, der noch nicht im Rahmen der Städtebauförderung 1998/99 einen Granitbelag erhalten hatte. Dass nun alle Anlieger zahlen sollen, behagte dem Gemeinderat nicht. Er bemühte sich um Alternativen. Doch es gibt es keine.
Die Sanierung der Staatsstraße (Ortsdurchfahrt) wurde 2012 abgeschlossen, die Schlussrechnungen lagen der Gemeinde dann 2015 vor. Weil im Zuge dieser Maßnahme auch die Gehsteige entlang dieser Straße erneuert worden waren - für ein einheitliches Erscheinungsbild - mussten laut (Ausbaubeitrags-)Satzung auch die Bürger anteilig zur Kasse gebeten werden.
Nur: Im Zuge der Ortskern-Neugestaltung (Städtebauförderung) waren in einem kleinen Bereich an der Hauptstraße Gehsteige bereits mit Granitpflaster versehen worden.
Knackpunkt der Diskussion, so gibt Erster Bürgermeister Carsten Joneitis (SPD) wieder ist, dass eben auch die Anlieger zahlen sollen, bei denen aktuell aber nichts gemacht worden war. Das bereitete dem Gemeinderat, der sich in seiner Oktobersitzung damit befasst hatte, Bauchweh. Die Verwaltung war deswegen beauftragt worden, verschiedene Alternativen prüfen zu lassen.
Aussetzen oder aufheben?
So zum Beispiel, ob es zulässig ist, die Ausbaubeitragssatzung (die Grundlage für die Erhebung der Beiträge) aufzuheben, oder den Satzungsvollzug auszusetzen, oder aber den Anteil der Gemeinde zu erhöhen, so dass die Bürger nichts zahlen müssen, fasst der Bürgermeister im Gespräch mit unserer Zeitung zusammen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband riet von allen Alternativen ab.Zum Glück, so Joneitis weiter, habe man die insgesamt rund 170 Anlieger vor Beginn der Maßnahmen in Kenntnis gesetzt, auch davon, dass Kosten auf sie zukommen.
Freilich erhebe die Gemeinde nur die Beiträge, die für die Herstellung der Gehsteige in einfacher, also asphaltierter Form angefallen wären und nicht die Ausführung in Granit. Die Gemeinde trägt somit die Differenz zwischen 188 000 Euro und 210 000 Euro. Die Gesamtkosten für die Gehwege hätten sich indes auf 365 000 Euro belaufen, so Joneitis weiter.
Die Bescheide für die Gehsteige werden die Oberhaider wohl im Frühjahr bekommen. Der Gemeinderat nahm zähneknirschend zur Kenntnis, dass man wohl nichts tun und kann und die Solidargemeinschaft - alle Anlieger im Abrechnungsgebiet, also an der Hauptstraße - zur Kasse gebeten werden müssen.
Krippenbettchen
Die weiteren Themen waren ungleich einfacher. So gewährt man für die Anschaffung von zwölf neuen Krippenbettchen für die Krippe in Staffelbach eine Pauschale von 2000 Euro. Damit der Bau des neuen Kinder-Jugend- und Kulturzentrums im März beginnen kann, wurden für das Zwei-Millionen-Projekt Aufträge für 460 000 Euro vergeben. "So gut wie alle 45 Bauplätze im neuen Baugebiet 'Mahlrain-Nord' sind bereits verkauft", habe er dem Gremium berichten können, so Joneitis weiter. Mitten in den Vorbereitungen sei man auch, was die Teilnahme am Bezirksentscheid "Unser Dorf hat Zukunft" im Juli betrifft.Die Gemeinde Oberhaid hatte so ihre Schwierigkeiten, als sie nach Wegen zu Ausnahmen von ihrer geltenden Straßenausbaubeitrags-Satzung suchte. Wir haben nun zu diesem Thema beim Landratsamt, also der Rechtsaufsicht nachgefragt - konkret bei Jessica Aigner, Sachbearbeiterin für Ausbaubeitragsrecht.
KURZINTERVIEW zum THEMA:
Die Gemeinde Oberhaid hatte so ihre Schwierigkeiten, als sie nach Wegen zu Ausnahmen von ihrer geltenden Straßenausbaubeitrags-Satzung suchte. Wir haben nun zu diesem Thema beim Landratsamt, also der Rechtsaufsicht nachgefragt - konkret bei Jessica Aigner, Sachbearbeiterin für Ausbaubeitragsrecht.
Muss eine Gemeinde zwingend über eine Ausbaubeitragssatzung verfügen, zwei Gemeinden im Landkreis haben auf Derartiges
"verzichtet"?
Jessica Aigner: Die Gemeinden sind grundsätzlich zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung verpflichtet. Nur bei besonders guter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit kann darauf verzichtet werden.
Die Erhebungspflicht wurde erst im Herbst letzten Jahres durch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes bestätigt.
Die Bürger müssen jedoch nicht für jede Straßenbaumaßnahme bezahlen. Die Kosten für Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten sowie punktuelle Maßnahmen beispielsweise trägt die Gemeinde selbst.
KURZINtERVIEW zum THEMA:
Wozu braucht eine Gemeinde eine Ausbaubeitragssatzung?
Der Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung ist Voraussetzung für die Erhebung von Beiträgen für die Erneuerung oder Verbesserung der gemeindlichen Straßen.
Worin unterscheiden sich die Satzungen der jeweiligen Gemeinden, das heißt welche Parameter kann sie individuell vorgeben?
Die meisten Gemeinden im Landkreis haben die vom Bayerischen Gemeindetag herausgegebene Mustersatzung weitestgehend übernommen. Unterschiede sind beispielsweise bei der Verteilungsregelung hinsichtlich mehrfach erschlossener oder gewerblich genutzter Grundstücke denkbar.
Wird das Landratsamt als Rechtsaufsicht öfter mit Beschwerden etc. in Sachen Ausbaubeitragssatzung konfrontiert?
Wie die Regierung für die kreisfreien Städte, ist das Landratsamt für die kreisangehörigen Gemeinden als Rechtsaufsichtsbehörde die zuständige Widerspruchsbehörde im Verwaltungsverfahren gegen die Festsetzung der Beiträge.
Das Landratsamt steht mit den Gemeinden zur Beantwortung satzungsrechtlicher Fragen und zur Abwicklung der Widerspruchsverfahren je nach Anforderung mehr oder weniger ständig in Kontakt. Da Umfang und Anzahl der Maßnahmen immer von den Planungen und Möglichkeiten der Gemeinden abhängen, ist auch die Anzahl der zu behandelnden Anfragen, Beschwerden und Widersprüche immer wieder schwankend.
Das Gespräch führte Anette Schreiber