Jurastraße in Altendorf wird nun unterführt
Autor: Andrea Spörlein
Altendorf, Montag, 08. Juni 2020
Der Bahnübergang in Altendorf verschwindet beim Bahnausbau. Die Gemeinde erachtet die Schallschutzmaßnahmen jedoch nach wie vor als ungenügend.
Bürgermeister Karl-Heinz Wagner (CSU) informierte den Gemeinderat bei dessen jüngster Sitzung ausführlich über die erste Planänderung des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 für den Planfeststellungsabschnitt Hirschaid - Altendorf - Strullendorf.
Ursprünglich war die Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 30. März bis einschließlich 29. April 2020 vorgesehen gewesen, so dass Einwendungen gegen das Vorhaben bis einschließlich 14. Mai hätten eingebracht werden können. Auf Intervention der betroffenen Gemeinden und mit Unterstützung des Landratsamtes Bamberg wurde wegen der Kontaktbeschränkungen und des Infektionsrisikos aufgrund der Corona-Pandemie die Auslegungsfrist und die Einwendungsfrist für die Bürger ausgesetzt.
Die Einwendungsfrist für die betroffenen Gemeinden hingegen wurde aufrechterhalten.
Einwendungen bis 28. Juli
Die formelle Auslegung der geänderten Planfeststellungsunterlagen wird nun in der Zeit vom 15. Juni bis 14. Juli erfolgen. Schriftliche Einwendungen gegen die Planung können dann bis zum 28. Juli vorgebracht werden.
Im Wesentlichen wurden nun die Planungen der Gemeinde Altendorf zum Bahnübergang Jurastraße, die mit den unmittelbaren Anliegern der Jurastraße abgestimmt wurden, berücksichtigt. Die in den letzten Jahren ausgiebig diskutierte Pkw-taugliche Unterführung mit einer Breite von 8,50 Metern und einer Höhe von 3,20 Metern sowie einem Geh- und Radweg ist nun Teil der Planfeststellungsunterlagen.
Klassifizierung als "Wohngebiet"
Die ursprünglich an der nördlichen Ortsgrenze (zwischen Staatsstraße 2244 und Bahnlinie) angedachte Fläche für Baustellenfahrzeuge und Materiallager und die damit starke Verkehrsbelastung der Schulstraße nördlich der Jurastraße durch Baustellenfahrzeuge entfällt. Insbesondere im Bahnhofsbereich werden die Lärmschutzwände mit durchsichtigen Elementen ausgeführt, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Reisenden zu erhöhen.
Im Bereich des Immissionsschutzes wurden die Gebietsnutzungen auf dem Gemeindegebiet neu bewertet. Für mehrere Gebiete konnte die Abänderung der Klassifizierung von ursprünglich "Mischgebiet" in "Wohngebiet" erreicht werden, wodurch sich die zulässigen Immissionswerte tags und nachts ändern und Neuberechnungen des aktiven Schallschutzes notwendig wurden.