Forchheimer soll Gefahr für Allgemeinheit sein
Autor: Jutta Behr-Groh
Bamberg, Dienstag, 01. März 2016
Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass ein psychisch kranker Forchheimer allgemeingefährlich ist. Ihm droht die Unterbringung.
Vorsätzliche Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung: In Forchheim und Nürnberg ereigneten sich im Frühsommer 2015 fünf Vorfälle, um die es seit Dienstag in einem so genannten Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Bamberg geht.
Sicherungsverfahren finden statt, wenn die Person, die das Unrecht begangen hat, schuldunfähig ist und nicht bestraft werden kann. In so einem Fall ist auch nicht von einem Angeklagten die Rede, sondern vom Beschuldigten.
Der Beschuldigte, mit dem es die Zweite Strafkammer gerade zu tun hat, ist der gebürtige Forchheimer Peter Z. (Name von der Redaktion geändert). Er lebte zuletzt in Nürnberg, ist ledig, 32 Jahre alt, psychisch krank und Frührentner.
Die Anklagebehörde hält ihn für allgemeingefährlich und wüsste ihn gerne für längere Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Andernfalls seien weitere "erhebliche rechtswidrige Taten" von Z. zu erwarten, so der Staatsanwalt.
Taten wie zum Beispiel jene vom 15. April. Da sprach er am frühen Abend in der Forchheimer Innenstadt zwei Frauen an und bat sie um 50 Cent.
Als sie ihm einen Korb gaben und mit einem Anruf bei der Polizei drohten, griff er die eine an: Erst schlug er ihr das Eis aus der Hand, das sie gerade gekauft hatte, dann die Lippe blutig.
Z. behauptet, die Frauen hätten ihn als "Penner" beschimpft und am Arm gepackt; er habe sich bedroht gefühlt und gewehrt. Die zwei Frauen, die als erste von 20 geladenen Zeugen aussagten, schilderten das Geschehen anders: Er sei aggressiv und beleidigend gewesen.
Das bestätigten auch zwei junge Männer im Zeugenstand. Sie waren den Frauen zu Hilfe gekommen und hatten die Polizei gerufen, die Z. später am Bahnhof festnahm. Er leistete heftigen Widerstand und verletzte einen der Beamten. Auf dem Weg zum Bahnhof hatte er zudem an mehreren geparkten Autos die Kennzeichen abgerissen und weggeworfen.
Abgesehen von dem Polizeibeamten waren in allen vom Staatsanwalt vorgetragenen Fällen Frauen die Geschädigten. Vom Vorsitzenden Richter Manfred Schmidt auf sein Verhältnis zu Frauen angesprochen, sagte der 32-Jährige, er trete ihnen an sich respektvoll gegenüber. In bestimmten Phasen habe er wohl manches missverstanden.
Diese Phasen hatte er anscheinend immer, wenn er Alkohol und Cannabis oder Kräutermischungen konsumiert hatte, statt seine Medikamente zu nehmen. Im Bundeszentralregister hat Z. 19 Eintragungen: Betrug, Diebstahl, Erschleichen von Leistungen, Beleidigung, Bedrohung, Widerstand, Körperverletzung, Sachbeschädigung und mehr. In Die meisten Verfahren wurden wegen seiner Schuldunfähigkeit eingestellt.
In Zeiten, in denen er die Arzneimittel nahm oder unter dem Einfluss eines Langzeitmedikamentes stand, sei nichts vorgefallen, gab Z. fast treuherzig zu. Dass er die Medikamente absetzte, begründete er mit Nebenwirkungen, die er aber nicht näher nennen wollte.
Das Verfahren wird fortgesetzt.