Hohe Haftstrafen für Diebesbande nach langem Prozess
Autor: Jutta Behr-Groh
Bamberg, Sonntag, 12. Januar 2014
Nach einer aufwändigen Beweisaufnahme schickt das Landgericht vier Ungarn für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Sie wurden des schweren Bandendiebstahls in sieben Fällen schuldig gesprochen.
Am 10. Juli 2013 hat das Verfahren gegen vier Männer aus Ungarn begonnen; jetzt ging es zu Ende - nach 17 Verhandlungstagen und der Anhörung von 65 Zeugen. Alle Angeklagten wurden von der Zweiten Strafkammer des Landgerichts des schweren Bandendiebstahls in sieben Fällen schuldig gesprochen und zu jeweils vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Es handelt sich um gelernte Handwerker zwischen 36 und 44 Jahren.
Wenn es nach Staatsanwalt Christopher Rosenbusch gegangen wäre, müssten die Männer noch höhere Strafen verbüßen: Knapp sechs Jahre beantragte er für jeden von ihnen.
Zwei Fälle nicht eindeutig
Im Strafmaß blieben die Richter zwar unter seinen Anträgen, inhaltlich schlossen sie sich dem Anklagevertreter jedoch an.
Im Raum Bamberg liegt nur einer der Tatorte: ein Einfamilienhaus in der Gemeinde Kemmern. Am 3. Oktober 2012 war die Bande dort zugange. Pech für sie: Dieser Einbruch sollte zum Ausgangspunkt für die Festnahme des Quartetts zwölf Tage später im Landkreis Bayreuth werden.
Wie Schmidt in der Urteilsbegründung darlegte, entschlüsselte die Kriminalpolizei Bamberg die Arbeitsweise der Bande anhand von Handy-Daten und anderen Merkmalen ihrer Vorgehensweise. Als sie dann am Mittag des 15. Oktober 2012 in ein Haus in Gefrees einbrach, tat sie dies quasi unter den Augen der Polizei. Wie stets waren die Männer mit einem Leihfahrzeug eines europaweit tätigen Verleihers angereist und hatten, wie meistens, eine Terrassentür aufgehebelt.
Erhebliche kriminelle Energie
Die relativ hohen Freiheitsstrafen für die zumindest in Deutschland nicht vorbestraften Männer begründete die Kammer mit dem hohen Organisationsgrad, der ihrem Tun zu Grunde lag, und der erheblichen kriminellen Energie, die es benötige, um in fremde Häuser einzudringen, noch dazu am helllichten Tag. Auch die psychischen Folgen für einige der Geschädigten mussten sich die Angeklagten vorhalten lassen. Mehrere Zeugen berichteten laut Schmidt, dass sie sich seit den Taten in ihren Häusern nicht mehr wohl und sicher fühlen.
Die Angeklagten haben nur zwei der ihnen zur Last gelegten Taten zugegeben. Entsprechend fielen die Plädoyers ihrer Verteidiger - die Bamberger Rechtsanwälte Drehsen, Brandl, Voigt und Widmann - aus. Sie hielten Bewährungsstrafen für ausreichend, auch wegen der seit Ende 2012 andauernden Untersuchungshaft für ihre Mandanten.
Die Strafkammer berücksichtigte eigenen Angaben zufolge beim Strafmaß die "allgemeine Haftempfindlichkeit" und "sprachliche Isolierung" der Männer, die des Deutschen nicht mächtig sind. Deshalb hatten auch zwei Dolmetscherinnen an dem Mammutverfahren teilgenommen.
"Kleine" und "Große"
Justizintern sprach man von den "kleinen Ungarn", wenn es um die Vier ging. Die Bezeichnung diente der Unterscheidung, weil die Zweite Strafkammer im Herbst 2013 parallel gegen eine neunköpfige ungarische Diebesbande verhandelte. Der Prozess gegen die "großen Ungarn" ging im November nach rund zwei Monaten zu Ende: mit Haftstrafen zwischen drei und sieben Jahren.
Die Diebesbande hatte es auf Kupferkabel, Buntmetall, Maschinen, Reifen, Werkzeuge und Dieselkraftstoff abgesehen und Beute für rund 450 000 Euro gemacht. Ihre Tatorte lagen verteilt über ganz Süddeutschland.
Die "kleinen Ungarn" waren ausnahmslos in Bayern aktiv. In der Anklageschrift war ihnen neben Kemmern ein zweiter Einbruchdiebstahl im Landkreis Bamberg angelastet worden, nämlich in einem Strullendorfer Ortsteil und ebenfalls am 3. Oktober 2012. Doch für ihre Täterschaft fehlten den Richtern letztlich die Beweise.