Druckartikel: Hammer-Prozess: Es war kein Mordversuch

Hammer-Prozess: Es war kein Mordversuch


Autor: Jutta Behr-Groh

Bamberg, Freitag, 07. März 2014

Der Prozess gegen einen selbstständigen Handwerksmeister aus Forchheim ist zu Ende. Der 49-Jährige wurde der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die Zweite Strafkammer des Landgerichts Bamberg unter Vorsitzendem Richter Manfred Schmidt (Zweiter von rechts) zieht in den Schwurgerichtssaal ein. Links steht Oberstaatsanwalt Bernd Lieb. Foto: Ronald Rinklef/Archiv


Die Zweite Strafkammer des Landgerichts Bamberg als Schwurgericht verkündete am Freitagvormittag ihr Urteil gegen Klaus A. (Name von der Redaktion geändert). Sie wertete seine Attacke mit einem Hartgummihammer im Mai 2013 auf seinen Bauleiter und Nebenbuhler als gefährliche Körperverletzung. Eine Tötungsabsicht verneinten die Richter.

Von der verhängten Strafe - zwei Jahre und drei Monate - hat der Angeklagte schon ein Drittel verbüßt: Er sitzt seit neun Monaten in Untersuchungshaft. Weil die Richter keine Fluchtgefahr mehr sehen, hoben sie nach der Urteilsverkündung den Haftbefehl gegen A. auf. Der Familienvater und Unternehmer muss auch 4000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.

Der Urteilsverkündung wohnten erneut zahlreiche Zuhörer bei. Knapp eine Stunde lang begründete der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt, warum die Kammer nicht dem Antrag des Staatsanwalts folgte, A. wegen versuchten Mordes zu verurteilen.