Druckartikel: Grünes Licht für Public Viewing auf dem Maxplatz in Bamberg

Grünes Licht für Public Viewing auf dem Maxplatz in Bamberg


Autor: Michael Wehner

Bamberg, Freitag, 10. Juni 2016

Bis zum Abend blieb es spannend. Dann stand fest: Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Klage eines Anwohners abgewiesen.
So wollen die Brose-Fans am Sonntag bei der Live-Übertragung auf dem Maxplatz jubeln - und dürfen es nun auch.  Foto: Barbara Herbst


Spätes Aufatmen im Ordnungsamt der Stadt Bamberg. Erst am Freitagabend gegen 19.45 Uhr gab das Verwaltungsgericht Bayreuth die mit Spannung erwartete Entscheidung bekannt. Die öffentliche Übertragung des dritten Play-Off-Spiels gegen Ulm kann wie geplant am Sonntagnachmittag um 15 Uhr auf dem Maxplatz stattfinden. Damit hat der Eilantrag eines dem Vernehmen nach 30-jährigen Bambergers sein Ziel verfehlt. Der Antrag wurde abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht begründete seinen Beschluss mit der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Diese sehe Ausnahmen für Veranstaltungen vor, für die herausragendes Interesse bestehe. Dies sei bei den Play-Off-Spielen in Bamberg gegeben.

Ganz ausgestanden ist die Sache aber noch nicht: Dem Anwohner steht nun der Beschwerdeweg beim Verwaltungsgerichtshof in München frei, der den Beschluss des Verwaltungsgerichts aufheben könnte. Außerdem muss noch über die Klage im Hauptsacheverfahren entschieden werden.

Bambergs OB Andreas Starke (SPD) freute sich über die "gute Nachricht" aus Bayreuth. Das interessante Sportwochenende könne nun beginnen. "Ich freue mich vor allem für die Fans, die unter freiem Himmel und in der Gemeinschaft die Übertragungen verfolgen können. Es wäre ein schlechter Witz gewesen, wenn ein Einzelinteresse über das Allgemeininteresse gesiegt hätte", sagte Starke.

Der Kläger , der offenbar über juristische Vorkenntnisse verfügte, hatte in zwei Schriftsätzen versucht, die bei Bambergern und auswärtigen Fans beliebten Public-Viewing-Veranstaltungen auf dem zentralen Bamberger Platz mit Hinweis auf die Lärmbelästigung und zahlreiche andere dort stattfindende Veranstaltungen zu unterbinden.

Der zweite Schriftsatz richtete sich - wohl in Anbetracht der gesetzlichen Lockerungen für die öffentliche Präsentation von EM-Spielen - nur noch gegen die Basketball-Übertragung am Sonntag und eventuelle weitere Übertragungen von Basketballspielen. Sie können jetzt wie geplant gezeigt werden.