Ganztagsbetreuung für Bamberger Erstklässler: Anmeldefrist beachten
Autor: Redaktion
Bamberg, Mittwoch, 15. April 2026
Eltern müssen bis Ende April den Betreuungsbedarf für Erstklässler in Bamberg melden.
Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt für alle Erstklässlerinnen und Erstklässler der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung in Kraft.
Alle Eltern von künftigen Erstklasskindern sind dazu aufgerufen, bis spätestens 30. April 2026 der Stadt Bamberg mitzuteilen, welchen Betreuungsbedarf sie im kommenden Schuljahr an den Schultagen und in den Schulferien haben werden. Diese Bedarfsmitteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Planung und Information. Die Bedarfsmitteilung kann über das Online-Formular bis 30. April 2026 auf der Seite des Bildungsbüros gemacht werden: https://www.stadt.bamberg.de/bildungsbuero.
Wichtig: Unabhängig von dieser Bedarfsmitteilung müssen sich die Eltern für einen verbindlichen Betreuungsplatz bei den jeweiligen Trägern oder Angeboten an den Schulen anmelden bzw. im WebKITA-Portal vormerken.
Hintergrund: Recht auf Bildung und Betreuung
An den Grundschulen tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung ab dem nächsten Schuljahr stufenweise in Kraft: Während im Schuljahr 2026/27 zunächst nur die Erstklässler den gesetzlichen Anspruch auf Bildung und Betreuung am Nachmittag haben, werden bis zum Schuljahr 2029/30 alle Grundschulkinder ein Recht auf einen Ganztagsplatz haben. Für die Schulen, aber auch für alle anderen beteiligten Behörden sowie die Träger der Ganztagsangebote bedeutet die Umsetzung des neuen Gesetzes große Veränderungen im organisatorischen Ablauf und in der räumlichen Nutzung. Gemeinsam gehen die Beteiligten die Herausforderungen an. Großes Ziel ist es, die Bildungschancen der Kinder in Bamberg nachhaltig zu verbessern.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.