Druckartikel: "Ganz Großes" geplant

"Ganz Großes" geplant


Autor: Udo Güldner

Bamberg, Freitag, 30. November 2018

Bei Mitgliedern des Bamberger Ablegers der "Weisse Wölfe Terrorcrew" fand die Kripo neben allerlei Waffen auch kinderpornografische Videos.
Thorsten P. (Bildmitte), hier mit seinen Verteidigern Dieter Widmann und Oliver Teichmann, galt als Sektionsleiter der Bamberger "Weisse Wölfe Terrorcrew". Foto: Ronald Rinklef/Archiv


Um die Funde bei einigen Hausdurchsuchungen drehte sich am Donnerstag der Prozess am Landgericht Bamberg gegen einen "harten Kern" des Bamberger Ablegers der rechtsextremistischen "Weisse Wölfe Terrorcrew" (WWT). Bei den Aktionen hatten die Polizeibeamten kistenweise erlaubte und verbotene Waffen, gefährliche Gegenstände und NS-Propagandamaterial sichergestellt.

Außerdem gab es einen Einblick ins Innere der Organisation, der nicht besonders Schmeichelhaftes zutage förderte. In den 1,3 Millionen WhatsApp-Nachrichten und rund 1,2 Millionen Fotos, die von der Kriminalpolizei in Bayreuth gesichtet und ausgewertet werden mussten, befinden sich neben allerlei Belanglosem auch "kinderpornografische und sodomistische Videos", also solche, die sexuelle Handlungen mit Tieren zeigen, wie ein Hauptkommissar erklärt. Den ersten WWT-Chef spreche man mit "Sektionsleiter" an, manchmal auch mit "Gauleiter - wenn man gerade nicht an seinem Stuhl sägt.

Misstrauen an der Tagesordnung

Misstrauen und Abneigung seien der Szene zueigen. Das zeigten eine Reihe von Austritten und Hinauswürfen aus der WWT Bamberg, die nur aus rund einem Dutzend Mitglieder bestand. Der Beamte muss diese Zahl aber schätzen, denn eine Mitgliederliste gibt es nicht.

Vielleicht liegt es auch daran, dass die "mangelnde Zahlungsmoral" in der Gruppierung ständig für Streit sorgte. Oder am übermäßigen Alkoholkonsum, der dem WWT-Gründer in Bamberg sein Amt kostete.

Indes bestätigte ein polizeilicher Zeuge die relative Harmlosigkeit der WWT Bamberg. "Sie rühmten sich verschiedener Straftaten, die uns gar nicht bekannt waren. Es war ein Darstellungs-Wettbewerb, ein Posing, in dem man sich möglichst militant gebärdete. Die haben sich sauber aufbauscht."

Es galt, sich gegenüber anderen WWT-Sektionen in Baden-Württemberg oder Hamburg einen Namen zu machen. "Über jede kleine Schlägerei und jede gelungene Klein-Demonstration wurde ganz groß gesprochen." Ganz ungefährlich war das Quartett, bei dem einer der Fachmann für Handgreiflichkeiten war, und diese Expertise bereits durch mehrere Verfahren wegen Körperverletzung unter Beweis gestellt hatte, aber dennoch nicht. Die Aufgaben hatte man sich untereinander aufgeteilt. Einer gab juristische Ratschläge, der andere beschaffte die Polenböller, und die Frau zog als inoffizielle Sektionsleiterin im Hintergrund die Fäden.

"Ende 2015 wollte man etwas ganz Großes machen," so ein weiterer Polizeibeamter nach Auswertung von über eintausend überwachten Telefonaten.

Reichskriegsflaggen im Haus

Mehr als 2000 Gegenstände haben die Beamten bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmt. Neben Reichskriegsflaggen, Hakenkreuzbannern und Aufklebern mit dem Schriftzug "NS Zone" oder dem als Hakenkreuz-Ersatz genutzten Triskele-Symbol auch Waffen und gefährliche Gegenstände, die allerdings zum Großteil nicht verboten sind, wenn man damit nicht auf der Straße herumläuft oder einen kleinen Waffenschein hat. "In der eigenen Wohnung sind sie aber erlaubt."

Gefunden wurden Schreckschusswaffen mit Platzpatronen, Einhandmesser mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern und Baseballschläger. Keine strafrechtlichen Probleme gab es mit einer Armbrust, mehreren Schleudern, einem Blasrohr sowie Softair- Waffen. "Wir konnten kein Tuning feststellen." Erst wenn man auf der Straße so getan hätte, als ob es richtige Gewehre gewesen wären, hätte man eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Für einige Aufregung sorgte eine schussbereite Pistole der Marke Mauser 08, die aber nicht bei einem der Angeklagten gefunden worden war, sondern bei einem anderen WWT-Mitglied. Außerdem tauchte scharfe Munition Kaliber 22 auf. Die Wurfsterne und ein Springmesser, dessen Klinge auf Knopfdruck nach vorne ausfährt und die beidseitig geschliffen ist, sind grundsätzlich verboten.