Für einen Gehweg reicht der Platz nicht
Autor: Georg Wolf
Burggrub, Mittwoch, 04. Dezember 2013
In Burggrub wird der Weg zwischen Kirche und Brunnwiesenweg bis auf Weiteres nicht verlängert. Die Anwohner hatten dies gefordert.
von unserem Mitarbeiter Georg Wolf
Heiligenstadt — In der Bürgerversammlung von Burggrub ist unlängst eine Verlängerung des Gehwegs an der Staatsstraße 2188 angeregt worden. Konkret geht es um den Abschnitt zwischen der Kirche und dem Brunnwiesenweg.
Dieses Anliegen haben inzwischen auch das Landratsamt, das Staatliche Bauamt sowie die Polizei vor Ort erörtert. Die Regelbreite für einen Gehweg beträgt 1,50 Metern. Im Bereich der Kirche verbleibt für den Gehwegbau allerdings nur ein Meter. Die Regelbreite für die Fahrbahn beträgt dagegen 6,50 Meter. Die tatsächliche Fahrbahnbreite beläuft sich auf 5,10 Meter im Einfahrtsbereich des Brunnwiesenwegs - bei Gegenverkehr im Kurvenbereich ist dies nicht unproblematisch.
Ablehnende Haltung
Mit einem Gehweg und einer entsprechenden Bordsteinhöhe von rund zehn Zentimetern könnte allerdings die Sicherheit für die Fußgänger verbessert werden.
Eine solche Bordsteinhöhe wird laut den Burggrubern auch deshalb benötigt, damit die Fahrzeuge nicht auf den Gehweg ausweichen können. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite von 5,10 Meter und der verbleibenden Breite für einen Gehwegbau wird die Errichtung eines Gehwegs im dortigen Bereich allerdings von den jetzt damit befassten Stellen kritisch beurteilt.
Oberngruber zahlen Montage
Eine mögliche Verlegung der Staatsstraße nach Osten wurde abgelehnt. Der Heiligenstadter Bauausschuss hat davon jetzt Kenntnis genommen. Ob das Thema nochmals aktuell wird oder endgültig vom Tisch ist, bleibt vorerst offen.
Im Aufgangsbereich zum Kirchenvorplatz Oberngrub soll derweil eine Beleuchtungsanlage installiert werden. Die Kosten für die Montage der gebrauchten Ortsbeleuchtung belaufen sich voraussichtlich auf rund 600 Euro. Die Kosten übernehmen die Oberngruber selbst. Dieser Regelung hat der Heiligenstadter Ausschuss zugestimmt. Nachdem Schule und Kindergarten zusammengelegt worden sind, wurde wegen der Abweichung der Brandmeldeanlage ein Antrag zur Genehmigung fällig.
Im Hallenbereich und in der Turnhalle wurde das vorhandene Holzpaneel belassen. Im Zwischendeckenbereich sind keine ZD-Melder vorhanden.
Da es sich um einen Altbestand handelt, muss aufgrund des Tüv-Prüfberichtes ein Antrag zur Genehmigung von Abweichungen laut Bayerischer Bauordnung gestellt werden.
Auch dem stimmte der Ausschuss einstimmig zu. Der Markt Buttenheim beabsichtigt für den Bereich nördlich der Bebauungspläne im Bereich Erlach-Nord 1 in Buttenheim den Flächennutzungsplan zum Zweck der Wohnbebauung zu ändern. Die Größe des Änderungsbereichs beträgt rund zehn Hektar.
In diesem Bereich soll ein Bebauungsplan mit einer Fläche von 4,1 Hektar entwickelt werden. Die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche beträgt rund 9000 Quadratmeter.
Dem Vorhaben wurde einstimmig zugestimmt. Der Markt Buttenheim beabsichtigt, auch im Ortsteil Gunzendorf das Sondergebiet Lagerfläche der geplanten Nutzung anzupassen.
Südöstlich des Sportplatzs befindet sich das Betriebsgelände der Firma Sauer. Die Lagerfläche soll dauerhaft gesichert werden. Es handelt sich um eine Fläche von 1,65 Hektar. Auch hier stimmte der Heiligenstadter Ausschuss zu.