Bamberg: Frist für Führerschein-Tausch endet in Kürze - diese Jahrgänge sollten dringend handeln
Autor: Redaktion
Bamberg, Montag, 27. Dezember 2021
Graue oder rosa Papierführerscheine werden stufenweise in EU-Kartenführerscheine getauscht. Für mehrere Jahrgänge läuft die Umtausch-Frist bereits am 19. Januar 2022 ab, wie die Stadt Bamberg mitteilt.
Am 19. Januar 2022 endet für Ansässige der Stadt Bamberg die Frist für den Umtausch der alten Papierführerscheine mehrerer Geburtsjahrgänge. Das teilt die Stadt Bamberg in einer Pressemitteilung mit.
Dabei handle es sich um die Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958. Aufgrund der "enormen Flut von Anträgen", wie es heißt, weist die Führerscheinstelle der Stadt Bamberg auf die Möglichkeit hin, online unter www.stadt.bamberg.de/führerscheinstelle/online einen Termin für die Antragstellung zu buchen.
Paperführerschein muss getauscht werden: So funktioniert die Zusendung des EU-Kartenführerscheins
Hier fänden sich auch die Informationen über die erforderlichen Unterlagen. Die Zusendung des neuen Führerscheins erfolge derzeit durch die Bundesdruckerei in Berlin per Direktversand an die angegebene Meldeanschrift.
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Die Kosten für den Umtausch mit Direktversand betragen 30,30 Euro, so die Stadt Bamberg. Für alle anderen Geburtsjahrgänge oder für die Personen, die zwar einen EU-Kartenführerschein schon haben, dieser aber unbefristet ist, greift eine spätere Stufe.
Das teilte wiederum das Landratsamt Bamberg in einer Pressemitteilung Anfang Dezember mit. So müssen Personen aus dem Landkreis Bamberg mit den Geburtsjahrgängen von 1959 bis 1964 erst zum 19. Januar 2023 ihren "Papierführerschein" umtauschen.
Termine zum Führerscheintausch im Landkreis Bamberg: Antragstellung nur nach Online-Vereinbarung
Wann EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen, sei davon abhängig, ob diese bereits befristet sind oder nicht. Noch nicht befristete Führerscheine tragen in Feld 4b auf der Vorderseite des Führerscheins kein Ablaufdatum; bereits befristete EU-Kartenführerscheine tragen auf diesem Feld ein Ablaufdatum. Für Führerscheininhaber, die einen unbefristeten EU-Kartenführerschein besitzen, bestehe eine gestaffelte Umtauschpflicht, jedoch frühestens ab 19. Januar 2026.
Die ab 19. Januar 2013 ausgestellten EU-Kartenführerscheine seien bereits auf 15 Jahre befristet. Eine Verlängerung der Gültigkeit dieser Führerscheine sei daher frühestens ab 19. Januar 2028 erforderlich.