Druckartikel: Frühere US-Zivilbeschäftigte aus Bamberg vor Arbeitsgericht

Frühere US-Zivilbeschäftigte aus Bamberg vor Arbeitsgericht


Autor: Jutta Behr-Groh

Bamberg, Donnerstag, 18. Februar 2016

Vier ehemalige Zivilbeschäftigte der US-Army in Bamberg klagen beim Arbeitsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland. Es geht um das Überbrückungsgelds.
Michael B.(l.) und Andreas Dusold (r.) und ihre Anwälte Seidel (2.v.r.) und Aumüller (M.) im Sitzungssaal des Bamberger Arbeitsgerichtes. Mit im Bild ist Peter Schirner, der Jahre lang Vorsitzender Betriebsvertretung im US-Standort Bamberg war. Foto: Jutta Behr-Groh


Sie waren Jahre und Jahrzehnte lang bei der US-Army in Bamberg beschäftigt und verdienten gut. Mit der Schließung des Standorts zum 30. September 2014 wurden einige hundert Zivilbeschäftigte arbeitslos.

Wer von ihnen keinen ähnlich gut dotierten neuen Arbeitsplatz fand und findet, hat eigentlich Anspruch auf ein Überbrückungsgeld, das die Differenz zum ehemaligen Gehalt im Wesentlichen ausgleicht. So steht es in einem Tarifvertrag aus den 1970er Jahren. Doch der Bund scheint sich nicht in allen Fällen daran zu halten.

Das wollen sich vier ehemals bei den Amerikanern in Bamberg Beschäftigte nicht gefallen lassen und sind vor das Bamberger Arbeitsgericht gezogen.

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