Freiheitsstrafen für zwei der Buttenheimer Supermarkt-Räuber
Autor: Jutta Behr-Groh
LKR Bamberg, Donnerstag, 09. Juli 2015
Am späten Donnerstagnachmittag fiel das Urteil gegen das Trio, das den Netto-Markt in Buttenheim überfallen hat. Alle Drei sind eines besonders schweren Raubs schuldig.
Ihre Reue und späte Einsicht nützte ihnen beim juristischen Nachspiel nicht viel: Die beiden Männer des Trios, das am Abend des 27. November 2014 den Netto-Markt in Buttenheim überfallen und 7280 Euro erbeutet hat, müssen ins beziehungsweise bleiben im Gefängnis.
Die Jugendkammer des Bamberger Landgerichts verurteilte den 20-jährigen Ali am Donnerstag zu dreieinhalb Jahren und seinen Freund Mehmed (22) zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe.
Weil er zur Tatzeit als Einziger schon erwachsen im Sinne des Strafrechts war, trifft ihn die Härte des Gesetzes am Schlimmsten: Die Mindeststrafe für einen besonders schweren Raub, wie ihn die Drei sich zu Schulden kommen ließen, sind bei einem erwachsenen Straftäter fünf Jahre Freiheitsentzug.
Geldnot war das Tatmotiv
Auf freiem Fuß bleibt die heute 18 Jahre alte Melanie (alle Namen von der Redaktion geändert). Sie bekam eine Jugendstrafe von 22 Monaten, die gegen eine Reihe von Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wurde. So muss die Angeklagte ihre laufende Drogensuchttherapie in einer stationären Einrichtung fortsetzen und anschließend regelmäßig nachweisen, dass sie kein Rauschgift mehr konsumiert. Zu Gunsten der jungen Frau wog auch, dass sie wenige Wochen nach dem Überfall zur Polizei gegangen war, weil sie das Gewissen so geplagt hatte.
"Alle waren in Geldnöten." Das war nach den Worten von Vorsitzendem Richter Manfred Schmidt das Tatmotiv. Die Beute hätten die Drei ja auch in wenigen Tagen durchgebracht. 1500 oder 1600 Euro hatte Mehmed bekommen und vorwiegend verspielt. Ali und Melanie, die ein Pärchen waren, gaben ihren Teil für Kurzreisen nach Berlin und Holland, Bekleidung und Drogen aus.
Die Idee zum Überfall möge aus einem Spaß heraus entstanden sein, räumte Schmidt in der mündlichen Urteilsbegründung ein. Die Tat sei dann aber Tage lang vorbereitet und gezielt umgesetzt worden. Er widersprach den Verteidigern, die zu Gunsten ihrer Mandanten von einem minderschweren Fall gesprochen und betont hatten, dass niemand verletzt wurde.
Für die Richter war die potenzielle Gefahr durch zwei Messer und einen Schlagring entscheidend, die die Räuber mit sich führten. Außerdem müssen sich Angeklagten für die psychischen Folgen verantworten, die eine Angestellte (30) davon trug: Die maskierten und bewaffneten Räuber hatten sie an einen Stuhl gefesselt und ihr Mund und Augen verbunden. Die 30-Jährige ist seit dem Überfall krank und so traumatisiert, dass sie nicht am Prozess teilnehmen konnte.
Sehr zu schaffen macht ihr nach den Worten ihres Rechtsbeistands der Vertrauensbruch durch ihren Kollegen Mehmed. Schien es beim Überfall so, als ob auch er ein Opfer war, so stellte sich später heraus, dass er mit den beiden Maskierten unter einer Decke steckte: Der junge Verkäufer hatte das Fenster geöffnet, durch das seine Komplizen eingestiegen waren.