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Erbschaftssteuer: IHK Oberfranken ist zuversichtlich


Autor: Anna Lienhardt

Bamberg, Samstag, 24. Sept. 2016

Noch ist die Erbschaftssteuer nicht reformiert, doch IHK-Präsident Heribert Trunk sagt: Schon der Kompromiss lässt mittelständische Unternehmen hoffen.
Eine Textausgabe des Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetzes Foto: dpa


Der Vermittlungsausschuss hat sich zu einem Kompromiss bei der Reform der Erbschaftssteuer durchgerungen. Noch müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen, die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer (IHK) für Oberfranken sind gleichwohl zuversichtlich. Die Einigung sieht vor, Erben zu begünstigen, wenn sie das Unternehmen über längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Ein Gespräch mit IHK-Präsident Heribert Trunk:

Herr Trunk, was ist an der bisherigen Regelung zu bemängeln?
Heribert Trunk: Es besteht die Gefahr, dass die Nachfolger Schulden aufnehmen müssen. Viele Mittelständler haben ihr Geld in festen Werten investiert. Das Geld liegt eben nicht einfach als Kapital auf der Bank. Kein Unternehmer kann von seinem ererbten Betrieb "abbeißen" oder garantieren, dass er ihn in den nächsten 20 Jahren genauso weiterführt wie bisher - für kleine und mittlere Unternehmen schlichtweg nicht erfüllbar. Die Belastung durch die Erbschaftssteuer nimmt die Möglichkeit für Investitionen bei gleichzeitiger Bestandsgarantie.

Was nutzt ein Vorstoß, der momentan "nur" ein Kompromiss ist?
Sehr viel. Die Einigung im Vermittlungsausschuss bedeutet Rechtssicherheit für Unternehmen, die sie für Investitionen und Einstellungen benötigen. Denn seit sich 2014 das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet hat, wird darüber gerungen, wie Unternehmenserben bei der Erbschaftssteuer begünstigt werden können. Nun tut sich endlich etwas. Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist in einem Eilverfahren denkbar. Ich persönlich gehe davon aus, dass es mit der Zustimmung kein Problem geben wird.

Was würde sich für mittelständische Unternehmen ändern, wenn es tatsächlich zu einer Reform der Erbschaftssteuer kommt?
Die neuen Regelungen sind praxisnäher. Sie wissen vorne, war hinten rauskommen sollte. Die Frage, was ein vererbtes Unternehmen wert ist, wird anhand eines festgesetzten Faktors einheitlich ermittelt. Werden über 26 Millionen Euro Betriebsvermögen vererbt, kann der Erbe wählen, wie er die Steuerschuld begleichen will. Gleich und unter Einsatz des Privatvermögens, oder auf längere Zeit gestundet. Das ist nicht befriedigend, aber es ermöglicht dem Unternehmer immerhin, die betriebliche Situation besser zu berücksichtigen. Auch die Altersvorsorgeverpflichtungen der Unternehmer sind Thema.

Wie geht es für Sie nun weiter?
Für manche Unternehmen wird die Übergabe an die nächste Generation trotz der Neuregelung teurer. Die Forderung nach einer weiteren steuerlichen Entlastung steht auch für die nächste Legislaturperiode auf der Tagesordnung.
Die Fragen stellte Anna Lienhardt.