Einigkeit scheint nicht in Sicht
Autor: Hans Kurz
Heiligenstadt, Montag, 25. August 2014
Der Markt Heiligenstadt hat das Votum des Bürgerentscheids umgesetzt und sich aus der Planung des Windparks verabschiedet. Den Gegnern ist das nicht genug. Sie fordern, dass der Mehrheitswille für alle gültig ist. Die Regionalwerke planen im ausgewiesenen Vorranggebiet nun eine abgespeckte Version.
Die Hoffnung von Bürgermeister Helmut Krämer (Einigkeit), dass nach dem Bürgerentscheid nun wieder Frieden einkehrt in Heiligenstadt, scheint vergeblich. Zwar hat die Marktgemeinde das 56-Prozent-Votum zu 100 Prozent umgesetzt, doch den Windkraftgegnern reicht das noch nicht. Sie beklagen vielmehr, dass die Regionalwerke Bamberg gemeinsam mit den Stadtwerken Bamberg und Ebermannstadt weiter den Bau von vier Windkraftanlagen im ausgewiesenen Vorranggebiet 139 Brunn-Nord - das nicht im Landschaftsschutzgebiet liegt - planen.
Dies sei eine Missachtung des Bürgerwillens, heißt es aus den Reihen der Bürgerinitiative Hohenpölz. Doch so einfach ist es nicht.
Der Bürgerentscheid in Heiligenstadt bezog sich ausschließlich auf das Handeln der Marktgemeinde: "Wollen Sie, dass der Gemeinderat alle rechtlich zulässigen Mittel ergreift, die es verhindern, dass im Gemeindegebiet Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet oder näher als 2000 Meter zum nächsten Wohnhaus gebaut werden und dass der Markt Heiligenstadt in diesem Sinne sämtliche Maßnahmen stoppt, die die Planung und den Bau des Windparks ,Brunn - Nord‘ ermöglichen?"
So lautete die etwas umständliche Fragestellung. Sie stammte allerdings nicht von der Gemeinde, sondern von den Windkraftgegnern, die aber aus formalen Gründen mit einem entsprechend formulierten Bürgerbegehren gescheitert waren. Schon hier zeigte der Marktgemeinderat großes Entgegenkommen, indem er das gescheiterte Bürgerbegehren durch ein Ratsbegehren mit der gleichen Fragestellung ersetzte.
Nach dem Entscheid stoppte die Gemeinde dann im Sinne des Bürgerentscheids alle eigenen Aktivitäten für den Bau eines Bürgerwindparks. Sie hat nun sogar beantragt, das ausgewiesene, rund 40 Hektar große Vorranggebiet, aus dem Regionalplan zu nehmen - was in Anbetracht des Verfahrensstandes jedoch aussichtslos sein sollte.
Der Bürgerentscheid vom 20. Juli ist also erfüllt. Für darüber hinausgehende Forderungen lässt sich aus dem Heiligenstadter Votum kein Mandat ableiten. Doch die Vertreter der Bürgerinitiative sind generell gegen den Windpark und sehen den Bürgerwillen auch dafür hinter sich.
Bürgerwille und Gemeininteresse
"Obwohl diese Entscheidung eindeutig war, laufen die Planungen - vor allem der Regionalwerke Bamberg GmbH und einiger Grundstückseigentümer - weiter, auf der verbliebenen Vorrangfläche von ca. 40 ha außerhalb des Landschaftsschutzgebiets vier Windräder zu bauen", wendet sich der BI-Sprecher Rudolf Herbst an den FT. Er beruft sich dabei auf frühere Aussagen von Bürgermeister Krämer und Regionalwerke-Geschäftsführer Hubert Treml-Franz, wonach gegen den Willen der Bevölkerung kein Windpark gebaut werden könne. "Zur Umsetzung des Bürgerentscheides besteht meiner Meinung nach auch eine große moralische Verpflichtung gegenüber den Wählern und der Bevölkerung in der Gemeinde, um die Glaubwürdigkeit der Demokratie und der Politik nicht aufs Spiel zu setzten", mahnt Herbst.
Treml-Franz seinerseits verhehlt nicht, dass die Regionalwerke zusammen mit ihren Partnern, aber ohne den Markt Heiligenstadt, die Pläne für den abgespeckten Windpark weiterverfolgen. "Wir spielen mit offenen Karten und sichern volle Transparenz zu", stellt der Geschäftsführer klar. Derzeit sei man dabei, die neuen Planunterlagen einzureichen und verhandle mit den Grundeigentümern, die vom Markt Heiligenstadt aus ihren Sicherungsverträgen entlassen wurden. Man setze dabei weiter auf eine breite Bürgerbeteiligung für die Heiligenstadter. Treml-Franz führt auch an, dass die Regionalwerke "das Gemeinschaftsinteresse von 210 000 Bürgern" im Landkreis und in der Stadt Bamberg zu vertreten hätten. Darum behalte man auch das Bürgerbeteiligungsmodell bei, "damit diejenigen, die dafür sind, auch etwas davon haben".
Nur eine Frage des Abstands?
Die Chancen dafür, dass die beiden Lager zusammenkommen sind denkbar schlecht. So geben die Regionalwerke den Abstand der geplanten Anlagen nach Hohenpölz mit etwa 1200 Meter und den zu Schloss Greifenstein mit rund 2000 Meter an. Für Befürworter Zahlen, die belegen, dass weit über die gesetzlichen Mindestabstände hinausgegangen wird. Für die Gegner ein klarer Verstoß gegen die - noch nicht gesetzlich festgelegte 10-H-Abstandsregel beziehungsweise die im Begehren pauschal geforderten 2000 Meter. So sehen die einen - formal korrekt - den Bürgerentscheid nur für die Gemeinde bindend, während die anderen es als generelle Entscheidung für das Gesamtgebiet des Marktes verstehen. "Ich bitte Befürworter und Gegner des Bürgerwindparks die Entscheidung zu akzeptieren und mit dem Ergebnis so umzugehen, dass auch in Zukunft ein friedvolles Miteinander in unseren Dörfern möglich ist", appellierte Bürgermeister Krämer nach der Abstimmung an die Heiligenstadter. Ein Wunsch, der derzeit nicht in Erfüllung zu gehen scheint, weil sich nach wie vor jeder im Recht sieht und die Schuld beim anderen sucht.