Drogenhändler muss 29 Monate ins Gefängnis
Autor: Udo Güldner
Bamberg, Donnerstag, 19. Juli 2018
Nur sein Geständnis vor dem Landgericht Bamberg bewahrte den 25-Jährigen vor einer weit höheren Strafe.
Nach dreiwöchiger Unterbrechung hat die Zweite Strafkammer am Landgericht Bamberg den Prozess gegen Emir H. (Name geändert) mit einem Urteilsspruch abgeschlossen. Die Richter und ihre Schöffen schickten den 25-jährigen Iraker für zwei Jahre und fünf Monate wegen des fünfmaligen Handels mit Haschisch mit größeren Mengen ins Gefängnis.
Schwerer ins Gewicht fiel jedoch der zweite Vorwurf, Emir H. habe sich dabei eines Jugendlichen als Kurier und Verkäufer bedient. Dann wäre er für mindestens fünf Jahre hinter Gittern gelandet. Dass es soweit nicht kam und die Kammer unter Vorsitz Manfred Schmidts einen minderschweren Fall annahm, war einer in der Praxis recht späten Verständigung zu verdanken. Im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis handelten alle Prozessbeteiligten einen Deal aus, mit dem die ungefähre Höhe der Freiheitsstrafe festgelegt wurde.
Von 21 Fällen blieben fünf übrig
Erst am letzten Prozesstag brach der Angeklagte sodann mit seiner Strategie, grundsätzlich alles abzustreiten. Kein Wort mehr davon, er sei nur einfacher Konsument, habe nie größere Mengen gehandelt. Dafür blieben aus Sicht des Oberstaatsanwaltes Matthias Bachmann von den einst angeklagten 21 Fällen auch nur fünf übrig, die aber für eine mehrjährige Haftstrafe reichten. Damit vollführte auch seine Verteidigerin Kerstin Rieger eine Kehrtwende. Hatte die Rechtsanwältin aus Kronach doch bislang auf einen Freispruch hingewirkt. Schließlich hatte Aussage gegen Aussage gestanden, und es hatte durchaus Ansatzpunkte gegeben, um die Angaben des Hauptbelastungszeugen, nämlich jenes 16-jährigen Syrers, den Emir H. in einer Asylunterkunft in Bamberg kennengelernt hatte, und den er dazu gebracht haben sollte, für ihn "die Drecksarbeit" auf der Straße mit den Haschisch-Platten im Rucksack zu übernehmen, für nicht besonders glaubhaft anzusehen.
Der Drogenkurier und Straßenverkäufer, der selbst auf eine kriminelle Vergangenheit wegen Drogenbesitzes, Bedrohung und versuchten Totschlags zurückblicken kann, hatte offensichtlich Streit mit Emir H. Das führte die Verteidigung an, um die belastende Aussage des Jugendlichen zu erklären, die Emir H. inzwischen seit knapp einem Jahr in der Untersuchungshaft in der JVA Bamberg festhält.
Wahrscheinlicher ist aber, dass der junge Komplize sich bei der eigenen Verhandlung eine bessere Ausgangsposition verschaffen wollte und dabei Emir H. ins juristische Verderben riss. Die Wahl Emir H.s fiel wohl vor allem deswegen auf den minderjährigen Syrer, weil dieser weniger auffällig gewirkt hatte und über genügend Deutschkenntnisse verfügte, um entsprechend viele Abnehmer auch jenseits des bisher nur arabischsprachigen Kundenkreises aufzubauen. Dafür hatte der Jugendliche Unterkunft, Verpflegung, Haschisch und ein Taschengeld bekommen.