Drei mögliche Umgehungen für Geisfeld
Autor: Hans Kurz
Geisfeld, Dienstag, 22. Januar 2013
Für die Strullendorfer Westumfahrung stehen mehrere Varianten zur Auswahl. Weil das Vorhaben nicht auf der Liste staatlicher Ausbauprogramme steht, müsste die Gemeinde selbst bauen - mit Zuschüssen vom Staat.
In Strullendorf reifen die Pläne für eine Westumgehung von Geisfeld. Weil das Vorhaben jedoch in keinem Straßenausbauprogramm des Freistaats Bayern enthalten ist, müsste die Gemeinde den Bau in Eigenregie durchführen. Sie könnte dafür jedoch Zuschüsse nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Höhe von maximal 80 Prozent erhalten. Das Modell, dass die Straße als sogenannte Sonderbaulast der Gemeinde mit staatlichen Zuschüssen gebaut werden könnte, brachte Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) ins Gespräch, nachdem er von örtlichen Parteifreunden eine entsprechende Anfrage erhalten hatte. Dem Strullendorfer Gemeinderat stellte nun Ingenieur Jürgen Sauer drei Mögliche Trassenvarianten vor.
Südumgehung wäre wichtiger
Wenn man schon nicht die - als wichtiger erachtete - Südumgehung Geisfelds in Richtung Heiligenstadt
Wie Ingenieur Sauer ausführte, ist für die Umgehung eine 750 Meter lange Verbindung zwischen den Staatsstraßen 2276 (nach Bamberg) und 2210 (nach Litzendorf) nötig. Diese soll in einer Breite von 6,50 Meter ausgebaut werden. Erste Gespräche darüber seien bereits 1987 geführt worden, bei der Flurbereinigung in den Jahren 1990/91 habe man dann bereits die mögliche Trassenführung berücksichtigt und entsprechenden Grunderwerb getätigt. Für den Bau gebe es nun konkret drei Möglichkeiten.
Kreisel statt Kreuzung
Variante eins, die eine einfache Kreuzung an der Staatsstraße 2276 vorsehe, habe aber mehrere Nachteile. Für eine Abbiegespur müsste die bestehende Straße auf einer Länge von 70 bis 80 Metern dreispurig ausgebaut werden. Dadurch verpuffe aber auch der Effekt, das Tempo vor Geisfeld auf 70 Stundenkilometer zu reduzieren. Das Staatliche Bauamt sehe eine solchen Ausbau "nur in Notsituationen" vor.
Zu bevorzugen sei deshalb ein Kreisverkehr mit möglichst vielen Anbindungen - also auch der Kreisstraße BA46, die über Roßdorf am Forst nach Strullendorf und zur A73 führt. Diese zweite Variante sei jedoch teurer als die erste. Der größte Nachteil sei aber, dass für Trasse erneuter Grunderwerb in der Größenordnung von gut 5000 Quadratmetern nötig werde. Sauer stellte deshalb auch eine dritte Variante vor. Dabei würde die Trasse wie in Variante eins verlaufen, allerdings mit einem Kreisverkehr, der etwa 100 Meter weiter von Geisfeld entfernt ist und die Straße nach Roßdorf nicht anbindet. Deshalb müsste später eventuell mit dem Landkreis über eine Verlegung der Kreisstraße verhandelt werden.
Gesamtkosten bis zu 1,43 Millionen Euro
Die Voraussichtlichen Gesamtkosten (inklusive Nebenkosten für Verkehrssicherung, Ausgleichsmaßnahmen und Grunderwerb) bezifferte der Ingenieur auf 1,3 Millionen Euro für Variante eins, 1,43 Millionen für Variante zwei und 1,34 Millionen für Variante drei.
Mit der Bitte an seine Ratskollegen, dies zu unterstützen, sprach sich CSU-Gemeinderat Markus Dorscht aus Geisfeld für die "kostengünstige" Möglichkeit eine Umgehung zu bauen aus. Vorteile sah er in der dritten Variante. Andreas Kehl (Neue Liste) vertrat dagegen die Ansicht, es mache keinen Sinn jetzt den Kreisel wie in Variante drei zu bauen und später die Kreisstraße zu verlegen. Die Kostendifferenz von knapp 100.000 Euro rechtfertige dies nicht. Bürgermeister Schwarz sah vor allem das Problem des Grunderwerbs und plädierte für den "geringstmöglichen Eingriff ins Privateigentum". Angelika Saffer (CSU) strich die Aussicht gestellte Förderung von 80 Prozent heraus und drängte, die Sache "so schnell wie möglich in trockenen Tücher zu bringen."
60 oder 80 Prozent Förderung?
"80 Prozent - kriegen wir das auch?", wollte im Gegenzug Andrea Spörlein (SPD) wissen. Ihres Wissens nach sei die Höhe des Zuschusses von der Finanzkraft der Gemeinde abhängig. Und dabei stünde Strullendorf gut da. Sauer führte aus, dass die Zuschüsse zwischen 60 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (also nicht der Brutto-Gesamtkosten) liegen. Anton Ruppert (SPD) gab Variante zwei den Vorzug, wenn es mit dem Grunderwerb Probleme gebe, können man immer noch auf Variante drei zurückkommen.
Da die Vorstellung der Planvarianten jedoch nur zur Kenntnis diente, hatte der Gemeinderat noch nicht darüber zu entscheiden. Der Beschluss sieht jedoch vor, dass Gespräche mit den Grundeigentümern und gleichzeitig Zuschussverhandlungen geführt werden.